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Donnerstag, April 25, 2024

Maschinensicherheit auf hohem Niveau

Lesestoff

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau informiert

Die Rechtsvorschriften fordern ein hohes Niveau bei Landmaschinen (Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen, gleichzeitig 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz).

Viele Händler und Hersteller kennen dieses hohe Schutzniveau nur ungenügend oder verstoßen absichtlich (Begründung: „War Kundenwunsch“) dagegen.

Beispiele dafür sind:

  • Traktoren-Händler verkaufen Traktoren mit Frontlader und Bügel (Umsturz-Schutz-Vorrichtung, ROPS) aber ohne Kabine mit Schutz vor herabfallenden Gegenständen, FOPS. Mit Kabine wäre der Traktor teuer, aber regelkonform.
  • Forstmaschinenhändler verkaufen Forstmaschinen mit Kategorie-I-Kabinen, angeblich geprüft und damit zulässig. Notwendig wären wegen der Gefahr herabfallender, in die Kabine eindringender Gegenstände – z. B. Baumwipfel, Stämme, Kategorie-II-Kabinen mit entsprechender Prüfung und höherer Scheibenqualität. Auf diese Kategorie-II-Sicherheit verzichten die Hersteller und Händler. Die Maschinen können billiger im Markt platziert werden, werden aber nie den Vorschriften gerecht.
  • Mehrere, auch namhafte Traktorenhersteller bringen Fahrzeuge auf den Markt, bei denen der Sitz-Referenz-Schalter (= Anwesenheitskontrolle des Fahrers während des Fahrens) durch die Auswahl des Fahrantriebes ausgeschaltet wird. Ein lebensgefährliches Ab- und Aufsteigen während der Fahrt wird dem Fahrer ermöglicht. Dies widerspricht dem Regelwerk fundamental.
  • Lader und Hoflader-Hersteller und Händler verkaufen ihre Fahrzeuge zum Teil ohne Türen und wirksame Schutzeinrichtungen für den Fahrer beim Umsturz der Fahrzeuge. Statt dessen verweisen sie auf das Verwenden des Beckengurtes durch den Fahrer als Hinweis in der Bedienungsanleitung. Viele, auch namhafte Hersteller, bieten Türen an, die nach hinten angeschlagen und im Fahrbetrieb geöffnet verwendet werden können.
    Den Fahrern gefällt es. Schutz beim Umsturz bietet es keinen. Regelwidrig ist und bleibt es.
  • Angehängte Fahrzeuge und Arbeitsgeräte verfügen im Heck oft über kraftbetätigte Einrichtungen (z. B. hydraulische Rückwände, Dosiereinrichtungen, Streuaggregate, …). Eine optische Überwachung dieser Gefahrenbereiche durch Kamera-/Monitor-Systeme fehlt oft gänzlich. Dies ist für die Hersteller immer (erst) billiger, aber niemals regelkonform.

Niveau-Unterschied-Regelwerk und Regelanwendung

Die Frage ist: Wen trifft es am ersten und am heftigsten?

Die Antwort:

Die Betreiber, die Fahrer, die Betroffenen, Getroffenen. Sie haben die Unfälle, die Schäden, die Verletzungen und die Schuldvorwürfe zu tragen.

Als zweites trifft es den „Inverkehr-Bringer“, also meistens den Händler.

Er kann „den Dummen spielen“, also so tun, als hätte er auf die Kompetenz des Herstellers zu hundert Prozent vertraut. Und selbst keine Ahnung vom geltenden Regelwerk. Im Schadensfall wird ihm die Unwissenheit (echt oder gespielt) wenig bis gar nichts nutzen. Der Spruch „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, ist hinlänglich bekannt.

Das Regelwerk verlangt vom Inverkehr-Bringer, also vom Händler, zu prüfen, ob das von ihm verkaufte, also in Verkehr gebrachte Produkt, regelkonform ist. Tut er das nicht, haftet er für entstehende/entstandene Schäden.

Als Dritten trifft es die Hersteller.

Wird ein Produkt von den Marktteilnehmern als regelwidrig, mangelhaft und potenziell erkannt, wird dies sehr rasch im Markt kommuniziert.

Produkthaftungsfälle fürchten die Hersteller. Auch damit einhergehende Image-Verluste.

Wie die Hersteller mit Mängelanzeigen umgehen (arrogant, ignorant, verständnisvoll-verhandelnd, vor Ort Lösung suchend, Kompensations-Geschäfte anbietend) hängt von der jeweiligen Anbieter-Kunden-Beziehung ab – wo sitzt der vermeintlich Stärkere?

Die Berufsgenossenschaft unterstützt ihre Betriebe und Versicherten darin, das gesetzlich geregelte, hohe Niveau der Maschinensicherheit herzustellen und zu erhalten.

Hier ist sie ein starker Partner der Landwirtschaftlichen Unternehmer, der Forstbetriebe und aller Betriebe im Gartenbau und im Garten- und Landschaftsbau.

Neben Regelverletzungen durch Hersteller und Händler und neben den technischen Mängeln an den Produkten spielt bei Unfällen fast immer der menschliche Faktor eine ursächliche Rolle. Und wenn es nur der ist, zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort gewesen zu sein (vergleiche Einschlag eines Baumwipfels in eine Harvester-Kabine während einer Betriebsunterbrechung …).

Rufen Sie an, direkt beim Autor dieser Zeilen Friedrich.Allinger@svlfg.de, 0561/785 13596, 0151/12 222 570, 0151/46257599 (auch WhatsApp) oder bei Ihrem Betreuer im Außendienst.

Für Franken: Marianne Schön, Tel. 0561 785 13480; für Schwaben und Oberbayern: Rita Kanjo, Tel. 0561 785 13172; für Niederbayern und Oberpfalz: Monika Maier, Tel. 0561 785 15953.

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