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Samstag, April 20, 2024

Kindergeld auch nach dem Schulabschluss?

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Jetzt die vorhandenen Nachweise einreichen!

In den nächsten Wochen beginnen viele Jugendliche ihre Ausbildung, ihr Studium oder besuchen eine weiterführende Schule. Schon jetzt besteht die Möglichkeit, die Kindergeldzahlung durch das Einreichen von Nachweisen ohne Unterbrechung weiterlaufen zu lassen. Wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulausbildung beginnt, reicht die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- und Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort.

Thomas Braun, Leiter der Familienkasse Bayern Süd erklärt: „Das frühzeitige Einsenden der Nachweise hilft allen Beteiligten, um Zahlungslücken weitestgehend zu vermeiden.“

Falls die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, können diese auch nachgereicht werden. Die entsprechenden Formulare, zum Beispiel die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz stehen im Online-Formulardienst unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können unter der kostenfreien Servicenummer Telefon 0800 4 5555 30 angefordert werden.

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