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Freitag, März 29, 2024

Das älteste Ehrenamt Bayerns

Lesestoff

3.000 Feldgeschworene sind in Niederbayern tätig

Im Jahr 1426 werden die Fürther Siebener erstmals im Stadtbuch Langenzenns urkundlich erwähnt. Man bezeichnet die Feldgeschworenen auch als „Siebener“. Dieser Ausdruck kommt daher, weil in der Regel maximal sieben Feldgeschworene in einer Gemeinde bestellt wurden. Diese ungerade Zahl war kein Zufall: Durch sie konnte bei Unstimmigkeiten rasch eine eindeutige Entscheidung gefällt werden.

Die Hauptaufgabe der Siebener stellen seit jeher die Abmarkungen dar. Darunter versteht man die Kennzeichnung des Grenzverlaufes eines Grundstückes durch dauerhafte Grenzzeichen. Die Kennzeichnung erfolgt in der Regel durch Grenzsteine aus Granit, welche oben mit einem einfachen eingeschlagenen Kreuz markiert werden. Ist ein Grundstück so steinig, dass kein Grenzstein gesetzt werden kann, so kann auch ein am Messpunkt liegender Fels mit dem Kreuz markiert werden. Die gesetzliche Grundlage der Abmarkung ist heute in Bayern das Abmarkungsgesetz.

Die ganze Story zum Nachlesen unter diesem (PDF-) Link; ‚Die Neue Woche‘, Ausgabe KW 50/18.

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