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Samstag, April 20, 2024

Reiserecht: Was man beim Urlaub in Deutschland wissen sollte

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(djd). Urlaub im eigenen Land liegt im Trend. Von der Küste bis zu den Alpen, von den pulsierenden Metropolen bis zum ruhigen Wellness-Hotel – das Angebot lässt keine Wünsche offen, es gibt viel zu entdecken. Ein solcher Urlaub macht Spaß, bringt Erholung und macht Lust auf mehr – aber nur dann, wenn alles glatt geht und sowohl Service als auch Angebot das halten, was vorher versprochen wurde. Bei vielen Anbietern kann man sich darauf auch verlassen.

Kurzurlaub.de etwa ist Deutschlands führendes Portal im Bereich Kurzreisen – Sicherheit und Kundenzufriedenheit stehen bei diesem Anbieter im Mittelpunkt. So erhielt das Portal vom TÜV Süd das Prüfsiegel s@fer-shopping, es steht für Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit. Untersucht wurde auch die Transparenz des Online-Einkaufsvorgangs – von der Recherche und Auswahl bis zur Buchung und deren Abwicklung. „Kundenzufriedenheit ist das höchste Gut unserer Branche. Glückliche Gäste kommen wieder“, so Unternehmenssprecher Mario Kuska.

Nicht alle Anbieter halten jedoch wie das Vorzeige-Portal Kurzurlaub.de in Sachen Service-Qualität das, was sie etwa im Prospekt versprechen. Urlauber sollten ihre Rechte kennen:

– Wie und wann sind Reisemängel zu reklamieren? „Schon im Urlaub muss man sich an das Hotel beziehungsweise bei einer Pauschalreise an die Reiseleitung wenden, um auf einen Mangel aufmerksam zu machen und Abhilfe zu fordern“, erklärt der renommierte Reiserechtsexperte Kay P. Rodegra und rät dazu, den Mangel unverzüglich zu reklamieren. Wer erst am letzten Tag reklamiert, kann nachträglich meist keine Entschädigung fordern.

– Was passiert, nachdem man reklamiert hat? „Der Veranstalter muss die Möglichkeit bekommen, die Mängel im Rahmen einer angemessenen Frist zu beseitigen oder Alternativen anzubieten“, so der Würzburger Anwalt und Dozent für Reise- und Luftverkehrsrecht. Bleibe der Mangel trotz der Beschwerde, sollte man sich erneut an die Reiseleitung wenden und ein Reklamationsprotokoll erstellen.

– Welche Fristen sind einzuhalten? „Waren während der Reise Mängel zu beklagen, kann man nach der Rückkehr eine Preisminderung fordern und bei gravierenden Mängeln sogar Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geltend machen“, so Rodegra. Wichtig: Die Reklamation sei innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Ende der Reise beim Veranstalter einzureichen – am besten per Einschreiben mit Rückschein. In der Beschwerde müssten alle Mängelpunkte genannt und eine Forderung gestellt werden.

– Um Ärger grundsätzlich aus dem Weg zu gehen, sollte man verlässliche Reiseanbieter wählen. Ein guter Indikator sind unabhängige und ungefälschte Kundenbewertungen. Hier schneidet Kurzurlaub.de einmal mehr überdurchschnittlich gut ab, von den knapp 4.000 Bewertungen der letzten zwölf Monate unter ekomi.de etwa waren über 98 Prozent positiv. „Sollte es doch einmal einen Beschwerdefall geben, wird er einzeln und persönlich durch einen unserer Service-Mitarbeiter betreut und geklärt“, so Mario Kuska.

Ganzjährig mehr als 24.000 Reisearrangements

Das TÜV-geprüfte und von den Kunden fast ausschließlich positiv bewertete Reiseportal Kurzurlaub.de bietet ganzjährig mehr als 24.000 Reisearrangements in über 3.000 Hotels an. Alle angebotenen Unterkünfte des Marktführers für Kurzreisen in Deutschland haben mindestens drei Sterne, die Arrangements enthalten viele Extras. Direkt nach Auswahl der Region und Angabe der Reisedaten erhalten die User eine Liste der verfügbaren Reisepakete.

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