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Samstag, April 20, 2024

Landratsamt Regen will Bootsfahrten auf dem Regen deutlich einschränken

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Gewerbliche Kanufahrten sollen ab 15. Juli 2021 unter starken Auflagen wieder erlaubt werden

Teisnach. Rund 40 Teilnehmer waren am Donnerstagnachmittag, 10. Juni zur Gesprächsrunde über das Kanufahren auf dem Schwarzen Regen nach Teisnach gekommen. Dazu hatten die Mitarbeiter der Regierung von Niederbayern und des Landratsamts Regen Vertreter der örtlichen Kanuunternehmen, die Fischereiberechtigten, Vertreter des Gemeingebrauchs und des Naturschutzes sowie verschiedene Fachstellen in den Campus nach Teisnach eingeladen.

„Ziel der Veranstaltung war es, trotz der verhärteten Standpunkte der unterschiedlichen Interessengruppen, zu einem rechtlich vertretbaren Kompromiss über das Kanufahren auf dem Schwarzen Regen zu gelangen“, sagt Landrätin Rita Röhrl. Im Zuge der Gesprächsrunde wurden die in den Jahren 2020 und 2021 angefertigten Gutachten über den ökologischen Zustand des Schwarzen Regen und die FFH-Verträglichkeit des gewerblichen Kanufahrens vorgestellt.

Anschließend wurde der Lösungsvorschlag des Landratsamtes Regen präsentiert und begründet. Dabei konnte sich erstmals auf wissenschaftliche Gutachten gestützt werden. So wurden die Daten aus einem ornithologischen Gutachten, aus der FFH-Verträglichkeitsprüfung des gewerblichen Kanufahrens und aus einem Fachbeitrag Fischerei zum Management für das FFH-Gebietes berücksichtigt.

Konkret schlagen die Experten aus dem Landratsamt vor, den Regen zwischen Zwiesel und dem Kraftwerk Höllensteinsee in zwei Abschnitte aufzuteilen. Der Bereich A, zwischen Zwiesel bis zum Campingplatz Schnitzmühle (oberhalb der Stadt Viechtach), gilt hier als besonders schützenswert; ab Schnitzmühle gilt der Bereich B. Hier seien durch die Aufstauung des Flusses und durch die derzeitige Naturschutzsituation weniger Schutzmaßnahmen gerechtfertigt.

Für den Bereich A sind demnach starke Befahrungseinschränkungen vorgesehen. So sollen Fahrten in der Zeit zwischen 1. April und 15. Juli gänzlich verboten werden. In der restlichen Zeit soll der Pegel, gemessen in Sägmühle, mindestens 70 Zentimeter hoch sein. Zudem darf für eine Befahrung das Wasser in Teisnach gemessen nicht wärmer als 21,5 Grad sein. Zwischen Zwiesel und Schnitzmühle sollen in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr demnach noch 120 gewerbliche Fahrten täglich möglich sein. Die Bootsbetreiber würden auf Grundlage der bisherigen Fahrten entsprechende Kontingente bekommen. Wobei die Fahrten zwischen den Betreibern übertragbar wären, eine Aufteilung der Teilstrecken aber von der Übertragung ausgenommen werden soll.

Ab Schnitzmühle soll es keine jahreszeitlichen Einschränkungen mehr geben. Auch der Pegelstand und die Wassertemperatur werden hier nicht mehr berücksichtigt. Einzige Einschränkung soll auch hier die Beschränkung auf 120 Fahrten pro Tag sein.

Landrätin Rita Röhrl bezeichnet den Vorschlag aus dem eigenen Haus als ‚ausgewogen‘. „Wir haben versucht, alle Interessen zu berücksichtigen. Wobei natürlich der Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt Vorrang vor kommerziellen Interessen haben muss. Wir haben erwartet, dass die Beteiligten nicht in Jubel ausbrechen, dennoch habe ich die Hoffnung, dass wir nun auf einem guten Weg sind. Unser Ziel ist es, dass wir bis zum 15. Juli 2021 die entsprechenden Genehmigungen erteilen können“, so die Landrätin weiter.
In den nächsten Tagen wird dann den Betreibern nochmals Gelegenheit zur (ergänzenden) Antragstellung für gewerbliche Bootsfahrten gegeben.

„Die Mitarbeiter im Landratsamt Regen stehen dann vor der schwierigen Herausforderung, die vorgebrachten Argumente aller Seiten und die vorliegenden Gutachten gemeinsam mit den Fachstellen Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Niederbayern und der Unteren Naturschutzbehörde zu bewerten“, erklärt Röhrl.

Im Anschluss an die Vorstellung der Planungen, hatten alle Beteiligten die Gelegenheit, Fragen zu stellen, Anregungen und Bedenken vorzubringen.

Im übrigen wird sich die Diskussion auch auf den Gemeingebrauch auswirken. Hier erfordern sämtliche Gutachten die Erweiterung der Gemeingebrauchsverordnung auf den Geltungsbereich zwischen Zwiesel und Schnitzmühle und die Übernahme der gewerblichen Regelungen zu Jahreszeit, Pegel und Temperatur. Betretungsverbote der Regeninseln und der Kiesbänke gehören bereits zu den geltenden Regelungen, die auf den erweiterten Geltungsbereich ausgedehnt werden sollen.

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