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Freitag, April 19, 2024

Vereinfachungen bei der Überbrückungshilfe III

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MdL Manfred Eibl: „Der Einsatz hat sich gelohnt“

Im Zuge der Verlängerung des Lockdowns hat die Bundesregierung die sogenannte Überbrückungshilfe III deutlich verbessert. So wurde nun ein einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung eingeführt, d. h. alle Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 % können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Damit gibt es keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen, Zeiträumen, Schließungsmonaten sowie indirekter und direkter Betroffenheit.

Darüber hinaus wurde die Förderhöhe erweitert. Sie beträgt nunmehr bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat. Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021. Die Abschlagszahlungen wird es nun für alle Antragsberechtigten Unternehmen geben – nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Sie sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro statt bislang 50.000 Euro für einen Fördermonat möglich.

Zusätzlich werden weitere Kostenpositionen anerkannt. Für Einzelhändler werden nun Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt. Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, z. B. Investitionen in den Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops. Dafür hatte sich der Fachsprecher und Landtagsabgeordnete der FREIEN-WÄHLER-Fraktion Manfred Eibl besonders eingesetzt. Ihm lag vor allem die Entschädigung von Saisonwaren, verderblicher Waren und Lagerhaltungskosten im Einzelhandel am Herzen. Damit wird der bayerische Einzelhandel maßgeblich gestärkt.

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