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Freitag, April 19, 2024

Schuhkauf wieder möglich – Wann folgen Hemd, Hose und Co?

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MdL Walter Taubeneder begrüßt Gerichtsentscheid zur Öffnung der Schuhgeschäfte und übt Kritik an weiteren Schließungen in Einzelhandel

Neuhaus a. Inn. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof jüngst entschieden hat, dürfen Bayerns Schuhgeschäfte nun wieder öffnen. Weiter geschlossen bleiben hingegen u. a. Bekleidungsgeschäfte und zahlreiche weitere Einzelhändler. Trotz großen Verständnisses für die Freude in der Branche äußert MdL Walter Taubeneder auch Kritik an der Kurzfristigkeit und der anzunehmenden Tragweite der Entscheidung sowie dem derzeitigen Zustandekommen von Lockerungen und Öffnungen im Allgemeinen. Der Erfolg einzelner Klagen aus betroffenen Branchen sei im Einzelfall erfreulich, belaste aber die Legitimität der weiter bestehenden Maßnahmen zum Teil schwer. – Hier sei dringend ein aktives und mutiges politisches Handeln erforderlich, ist MdL Walter Taubeneder überzeugt.

Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gegenüber dem Bayerischen Rundfunk bestätigte, gehören Schuhgeschäfte nach Auffassung des Gerichts zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften und dürfen als solche auch in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 wieder öffnen. Passende Schuhe seien ein Grundbedürfnis der Bevölkerung, Voraussetzung für die Ausübung zahlreicher Berufe und auch für sportliche Betätigungen. Bei Kindern und Jugendlichen könne es auch einen kurzfristigen und dringenden Bedarf geben. Wie der VGH klarstellt, dienen Ladengeschäfte nicht erst dann der „täglichen Versorgung“, wenn sie der Deckung eines im eigentlichen Wortsinn „täglich“ auftretenden Bedarfs jedes einzelnen dienen, sondern vielmehr schon dann, wenn sie einen individuellen Bedarf abdecken, der jederzeit und damit „täglich“ eintreten kann.

MdL Walter Taubeneder begrüßt die Entscheidung, die eine Öffnung der Schuhgeschäfte nun wieder ermöglicht, erkennt in der Begründung des VGH jedoch auch offene Fragen und Gerechtigkeitsdefizite: „Mir erschließt sich nicht, weshalb Schuhe nun als Grundbedürfnisse und Waren des täglichen Bedarfes betrachtet werden, beispielsweise Bekleidung hingegen nicht.“ Mit jeder gerichtlichen Einzelfallentscheidung wachse nach Ansicht des Abgeordneten die Ungleichbehandlung gleicher oder vergleichbarer Lebens- und Wirtschaftsbereiche. „Wir sollten nicht länger einzelne Branchen per Gerichtsentscheid gegeneinander ausspielen, sondern von politischer Seite für eine verständliche, faire und pandemisch verträgliche Lösung Sorge tragen“, ist Taubeneder überzeugt. Die eigentliche Begründung einer Öffnungsentscheidung muss nach vier Monaten der Schließung und in Anbetracht des geringen Infektionsrisikos im Bereich des gesamten Einzelhandels eigentlich die Verhältnismäßigkeit sein, wie der Abgeordnete auch mit Blick auf die Risikobewertungen des RKI erläutert.

In einer aktuellen Pressemitteilung äußert Taubeneder Kritik am harten und umfassenden Lockdown als einzigem Instrument der Pandemie-Bekämpfung. „Selbstverständlich können wir keine umfassende Öffnung unter Entfallen jedweder Sicherheitsmaßnahmen vornehmen und sollten auch mit Blick auf die Mutationen weiterhin sehr vorsichtig bleiben; dennoch wären Lockerungen im Sinne von Öffnungen meiner Einschätzung nach in vielen Bereichen durchaus vertretbar und wünschenswert sowie nicht zuletzt wirtschaftlich und psychologisch enorm wertvoll“, so die Darstellung des Abgeordneten. „Wenn das RKI in seiner Handreichung zur Entwicklung von Stufenkonzepten mit Stand vom 19. März 2021 sowohl das Infektionsrisiko als auch den Anteil am gesamten Transmissionsgeschehen im Einzelhandel als niedrig bewertet, so erschließt sich mir nicht länger, weshalb die betroffenen Betriebe nicht unter Einhaltung der längst ausgearbeiteten Sicherheits- und Hygienekonzepte öffnen sollten“, stellt Taubeneder klar.

Einmal mehr unterstreicht der Abgeordnete, dass die 7-Tage-Inzidenz nicht länger das alleinig ausschlaggebende Kriterium jeglicher Maßnahmen sein sollte. „Wir müssen es endlich schaffen, individuellen Schutz- und Hygienekonzepten sowie Teststrategien Rechnung zu tragen und dahingehend zu lernen, mit der Pandemie zu leben“, fordert Taubeneder. Ebenso mindere sich das Verständnis für die Maßnahmen in der Bevölkerung, wenn diese gerichtlich durchlöchert werden, ohne dass in der Folge auch politische Anpassungen erfolgen, so Taubeneder. „Erfreulicherweise kann ich nun wieder in den Laden gehen und mir neue Schuhe kaufen. – Wieso ich nicht genauso in einen Laden gehen kann, um mir ein neues Hemd oder eine neue Hose zu kaufen, ist für mich nicht logisch zu begründen.“

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