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Samstag, März 30, 2024

Scheuer: Ab sofort sind Ladepunkte auf allen Kundenparkplätzen förderfähig

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Private Investoren, Städte, Kommunen und Gemeinden können ab sofort wieder Förderanträge für den Ladeinfrastrukturaufbau für E-Fahrzeuge stellen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt in einem fünften Aufruf der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ die Errichtung von bis zu 7.000 Normal- und 3.000 Schnellladepunkten.

Bundesminister Andreas Scheuer: „Ab sofort sind Ladepunkte auf allen Kundenparkplätzen förderfähig, also auch auf solchen, die nicht rund um die Uhr geöffnet sind. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um ausreichend Lademöglichkeiten bundesweit zu schaffen. Denn Laden muss überall möglich sein: Zuhause, auf der Arbeit und beim Supermarkt.“

Zur Förderung:

Die Anträge können bis 17. Juni 2020 über das easy-Online Portal www.foerderportal.bund.de/easyonline eingereicht werden.

Förderfähig sind Investitionen rund um die Hardware sowie die Netz-anschlusskosten für Normal- und Schnellladepunkte.

Auch im fünften Förderaufruf kommt das webbasierte StandortTOOL zum Einsatz, das Versorgungslücken im bundesweiten Ladenetz identifiziert. Mit Hilfe dieses Tools wird ein flächendeckender und nachfrageorientierter Aufbau der Ladeinfrastruktur gewährleistet. Die Gebiete mit den zu beantragenden Ladepunkten finden sich auf folgender Karte: https://www.zdmemob.de/Kartendarstellung/NLPuSLP5.html

Zum Förderaufruf (im Wortlaut): https://now-gmbh.d/de/bundesfoerderung-ladeinfrastruktur/foerderrichtlinie-foerderaufrufe


Zum Bundesprogramm Ladeinfrastruktur

Ziel des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen. Dafür stellt das BMVI bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Private Investoren, Städte, Kommunen und Gemeinden können Förderanträge stellen. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderungladeinfrastruktur/foerderrichtlinie-foerderaufrufe

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