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Freitag, März 29, 2024

MdL Waschler: „Wortbruch gegenüber dem Landtagsausschuss und der Öffentlichkeit“

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CSU-Abgeordneter kann Meinungsumschwung des Eigentümers nicht nachvollziehen

Passau/München. Über Monate hinweg hatte sich MdL Prof. Dr. Gerhard Waschler mit Nachdruck mit vielen Mitstreitern für den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes „Linzer Straße 2“ in der Passauer Innstadt eingesetzt – vergeblich, wie sich nun in der Sitzung des Landtags-Ausschusses für Wissenschaft und Kunst in dieser Woche gezeigt hat.

Denn über die Köpfe des Bayerischen Landtags hinweg, hat die Stadt Passau Medienberichten zu Folge bereits Mitte Mai einem Abriss des Gebäudes zugestimmt. „Vereinbart war bei dem Ortstermin mit dem zuständigen Landtagsausschuss am 25. Februar 2019 die Durchführung einer aktuellen statischen Untersuchung mit dem Ziel, möglichst den Erhalt des Denkmals zu ermöglichen. Ich bin sehr enttäuscht, dass der Eigentümer sein öffentliches Versprechen vom Februar ganz offensichtlich doch nicht eingehalten hat“, zeigt sich MdL Waschler in seiner Wortmeldung im Landtag verärgert und hatte in diesem Zusammenhang Oberbürgermeister Jürgen Dupper gebeten, diesen Wortbruch so nicht hinzunehmen. „Der Wissenschafts- und Kulturausschuss des Bayerischen Landtags hat sich mit höchster Ernsthaftigkeit und einstimmig für den Erhalt des Baudenkmals eingesetzt – dafür mein großer Dank“, so Waschler, der in einem Schreiben an Oberbürgermeister Jürgen Dupper um umfassende Sachaufklärung bittet. Gleichzeitig müssen nun sämtliche Maßnahmen in die Wege geleitet werden, um den Schaden am historischen Ensemble möglichst gering zu halten und für die Zukunft solch unerfreuliche Verläufe im Stadtgebiet ausschließen zu können.

Zum konkreten Sachverhalt ist festzustellen: Eigentlich sollte auf Grundlage eines von der Stadt Passau und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege finanzierten neuen statischen Gutachtens entschieden werden, ob ein Erhalt des Gebäudes nach positivem statischem Ergebnis doch noch, u.a. durch erhebliche staatliche Zuschüsse im Grundbestand gerettet werden kann, oder nicht. Der Eigentümer habe einer statischen Überprüfung entgegen seiner ursprünglichen, eindeutig positiven Aussage nun aber doch nicht zugestimmt.

Dies sei, so Waschler, ein glatter Wortbruch gegenüber dem Landtagsausschuss und der Öffentlichkeit mit Blick auf die ursprüngliche Zusage des Eigentümers beim Ortstermin am 25. Februar dar. „Der Landtagsausschuss fordert die Stadt Passau auf, bei einer offensichtlich bevorstehenden Neubaumaßnahme den strengstmöglichen Maßstab anzuwenden“, so Waschler weiter. Er selbst schließt sich damit ausdrücklich der Formulierung des Vorsitzenden des zuständigen Landtags-Kulturausschusses, Robert Brannekämper, an, dass sich „im Falle des Abrisses der Neubau in Kubatur, Form und Materialität streng an das Original hält, verbunden mit dem Ziel, das sensible Ensemble an dieser Stelle nicht weiter zu schwächen.“
Diese Forderung hat der Ausschuss am 10. Juli 2019 ausdrücklich fraktionsübergreifend unisono bestätigt und bekräftigt.

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