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Donnerstag, April 25, 2024

MdL Taubeneder fordert ganzheitliche Öffnung der Thermen

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Beschränkung auf Öffnung der Außenbereiche ist im Falle der Thermen wenig sinnvoll – Inzidenzunabhängige Öffnung von Hotels und touristischen Angeboten gefordert

Bad Füssing / Bad Griesbach i. Rottal. Unter Beachtung der Vorgaben der Bundes-Notbremse und unter der weiteren Voraussetzung einer stabilen oder rückläufigen 7-Tages-Inzidenz von unter 100 im betreffenden Landkreis oder in der betreffenden kreisfreien Stadt dürfen nach Beschluss des Ministerrates vom vergangenen Montag nicht nur die Beherbergungsbetriebe ab dem Pfingstwochenende wieder für touristische Zwecke öffnen, sondern u. a. auch die Außenbereiche von medizinischen Thermen wieder in Betrieb genommen werden. MdL Walter Taubeneder, der sich in den letzten Wochen und Monaten intensiv für eine Öffnung der Thermen eingesetzt hatte, nimmt die dahingehende Kabinettsentscheidung mit großer Freude zur Kenntnis, appelliert aber im selben Atemzug an eine weiter regulatorische Anpassung zugunsten einer ganzheitlichen Öffnung der Thermen.

„Ich begrüße die Entscheidung des Ministerrates die Öffnung der Außenbereiche der medizinischen Thermen wieder zuzulassen und danke allen Beteiligten sehr herzlich, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 ab Freitag, den 21. Mai 2021 mit der Öffnung der Hotellerie auch der Betrieb der Heilbäder – unter Auflagen – wieder zugelassen wird“, zeigt sich MdL Walter Taubeneder zufrieden. „Gleichzeitig möchte ich aber – wie bereits im Nachgang der analogen Entscheidung aus dem vergangenen Jahr – darauf verweisen, dass medizinische Thermen sich nicht mit konventionellen Freibädern oder Bädern im Allgemeinen vergleichen lassen und eine strikte Trennung von Außen- und Innenbereichen zu einschlägigen praktischen Problemstellungen führt“, gibt der Abgeordnete zu bedenken.

Unter anderem verweist Taubeneder auf die Tatsache, dass sowohl die Duschen als auch die Umkleideräume sich in den Thermen für gewöhnlich in den Innenbereichen befinden, da diese im Bereich ihrer Öffnung nicht – bspw. saisonal – zwischen Außen- und Innenbereichen differenzieren, sondern ein geschlossenes Gesamtkonzept darstellen und anbieten. Auch haben die Thermen nach Zulassung der Gesamtöffnung im Vorjahr bereits bewiesen, dass sie auch bei Öffnung der Innenbereiche keine Infektionstreiber oder Gefahrenherde darstellen, sondern durch ausgefeilte und hoch funktionale Hygienekonzepte maximale Schutzstandards erfüllen und einen sicheren Aufenthalt ermöglichen, ist MdL Walter Taubeneder, der sich mit diesem Anliegen bereits an den Ministerpräsidenten sowie die fachlich zuständigen Staatsminister gewandt hat, überzeugt.

Neben den Außenbereichen der medizinischen Thermen sind im Bereich der touristischen Angebote ab dem 21. Mai 2021 auch der Betrieb von Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, die touristischen Bahnverkehre, die touristischen Reisebusverkehre, Stadt- und Gästeführungen sowie Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien wieder zulässig. Gemeinsame Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Angebote ist neben einem jeweils vor maximal 24 Stunden vorgenommenen negativen Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht) auch immer eine stabile oder rückläufige 7-Tages-Inzidenz von unter 100 im betreffenden Landkreis oder in der betreffenden kreisfreien Stadt. Diese Inzidenzabhängigkeit dürfte in der Praxis jedoch zu Problemen führen. MdL Walter Taubeneder: „Dass ein Überschreiten des Inzidenzwertes von 100 unweigerlich wieder zur Schließung der Hotellerie sowie der touristischen Angebote führt, stellt im Bereich der für diese Branche so zentralen Planungssicherheit eine große Belastung und Problemstellung dar. Ich plädiere klar dafür, hierbei in Anlehnung an die Regelungen in Österreich und der Schweiz inzidenzunabhängige Öffnungen vorzunehmen.“

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