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Freitag, März 29, 2024

Maikäfer flieg – weg vom Bayerischen Wald

Lesestoff

Manfred Eibl; MdL informiert über die Wirksame Bekämpfung des Engerlings durch Umnutzung

Landwirte aus dem Bayerischen Wald erinnern sich sicher noch an das Jahr 2019, als mehrere tausend Hektar Dauergrünflächen den Maikäfer-Engerlingen zum Opfer fielen. Betroffen waren vor allem Gebiete wie der Landkreis Regen, Freyung-Grafenau, Passau und Regen. Es entstand damals ein Schaden von mehreren hunderttausend Euro.

Gern würden die Landwirte die Engerlinge bekämpfen und so ihre Futtererträge retten.

Das ist aber schwierig: Es gibt in Deutschland keine wirksam zugelassene Bekämpfungsmöglichkeit. Die in Österreich erlaubte Pilzgerste ist in Deutschland verboten. Diesbezüglich gibt es laut Manfred Eibl Mitglied des Bayerischen Landtags nun eine Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Laut dieser zählt die mechanische Bekämpfung von Engerlingen zu den wirksamsten Methoden, um der Plage beizukommen. Ein Versuch aus dem Frühjahr 2004 zeigte bei der mechanischen Bodenbearbeitung mit der Fräse (6 cm tief) und einer Nachsaat die beste Wirkung mit einer über 90 % Reduzierung der Engerlinge. Die in Österreich angewendete Melocont-Pilzgerste hatte hingegen nur einen Wirkungsgrad von 60 bis 65 %. Beim im Jahr 2005 wiederholten Versuch zeigte die mechanische Bearbeitung mit der Fräse und eine Nachsaat die größte Wirkung. Seither gilt diese als probate Methode zur Engerlingsbekämpfung.

Auch bürokratische Hürden sollen bei der Engerlingsbekämpfung in Sonderfällen minimiert werden. So konnten bereits im Jahr 2019 deutliche Erleichterungen bei Regelungen der Flächenförderung erreicht werden. Nach rechtzeitiger Mitteilung der Schäden durch Engerlinge wurden diese bei den unteren Naturschutzbehörden als Folge höherer Gewalt bzw. außergewöhnlicher Umstände anerkannt. Damit kann ohne Genehmigungsverfahren zur Umwandlung von Dauergrünland eine erforderliche tiefgreifende Bodenbearbeitung oder ein Umpflügen zur unmittelbaren Wiederherstellung der Grasnarbe durchgeführt werden. Es ist dann auch zulässig, eine Deckfrucht (Ernte spätestens zur Milchreife) bei der Aussaat der Grünlandsaatgutmischung zur schnelleren Bodenbedeckung zu verwenden. Nach Expertenmeinung kann eine dreijährige Ackernutzung auf einer befallenen Fläche die Engerlingspopulation am wirkungsvollsten reduzieren. Dies liegt am dreijährigen Entwicklungszyklus des Feldmaikäfers. Alle drei Jahre haben sie ein Flugjahr. In dieser Zeit legen die Maikäfer die Eier ab. Nach einem Jahr schlüpfen sie und ernähren sich von den Wurzeln. Auf diese Weise gehen die Felder kaputt.

Erstmals ist die Vorgehensweise der Umnutzung im Jahr 2020 möglich und hat den Vorteil, dass ohne Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln eine rein mechanische und nachhaltige Bekämpfung der Schädlinge auf der Fläche erfolgt. Nach den drei Jahren seit der Umwandlung muss auf der Fläche die ursprüngliche Dauergrünland-Nutzung wiederhergestellt werden. Trotzdem ist eine Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland und Dauerkulturen nur dann zulässig, wenn sie vorher sowohl vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt wurde. Der Antrag auf förderrechtliche Genehmigung ist wie bisher beim örtlich zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zu stellen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des STMELF.

Ihre Ansprechpartner:

Landkreis Deggendorf

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf

Graflinger Straße 81

94469 Deggendorf

Tel. +49 991 208-0

Fax: +49 991 208-190

E-Mail: poststelle@aelf-dg.bayern.de

Untere Naturschutzbehörde

Landratsamt Deggendorf

Untere Naturschutzbehörde

Herrenstr. 18

94469 Deggendorf

Sachgebiet 41

Herr Bloch

Tel.: 0991/ 3100-283


Landkreis Passau

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau-Rotthalmünster

Innstraße 71

94036 Passau

Tel. 0851 9593-30

Fax: 0851 9593-424

E-Mail: poststelle@aelf-pa.bayern.de

Untere Naturschutzbehörde

SG 51 – Landratsamt Passau

Domplatz 11

94032 Passau

Tel.: 0851/397-1

E-Mail: naturschutzbehoerde@landkreis-passau.de


Landkreis Regen

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen

Bodenmaiser Straße 25

94209 Regen

Tel. +49 9921 608-0

Fax: +49 9921 608-1008

E-Mail: poststelle@aelf-rg.bayern.de

Untere Naturschutzbehörde

Poschetsrieder Str. 16

94209 Regen

Frau Elisabeth Schröder

Tel.: +49 (0) 9921 601-313

Fax: +49 (0) 9921 97002-307

E-Mail: eschroeder@lra.landkreis-regen.de


Landkreis Freyung-Grafenau

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen

Bodenmaiser Straße 25

94209 Regen

Tel. +49 9921 608-0

Fax: +49 9921 608-1008

E-Mail: poststelle@aelf-rg.bayern.de

Untere Naturschutzbehörde

Sachgebiet 42

Sachgebiet 42 – Natur- und Landschaftsschutz, Wasserrecht
Werner Simmet 

Naturschutzfachreferentzuständig für Stadt Waldkirchen, Gemeinden Haidmühle, Hinterschmiding, Jandelsbrunn, Mauth, Neureichenau und Philippsreut

Telefon: +49 8551 57-267

werner.simmet@landkreis-frg.de

Tobias Nienhaus 

Naturschutzfachreferentzuständig für Stadt Grafenau, Markt Schönberg, Gemeinden Eppenschlag, Innernzell, Saldenburg, St. Oswald-Riedlhütte, Schöfweg, Spiegelau, Thurmansbang und Zenting

Telefon: +49 8551 57-247

tobias.nienhaus@landkreis-frg.de

Michael Maderthaner 

Fachkraft für Naturschutz und Landschaftspflege

Telefon: +49 8551 57-102

michael.maderthaner@landkreis-frg.de

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