Manfred Eibl; MdL informiert über die Wirksame Bekämpfung des Engerlings durch Umnutzung
Landwirte aus dem Bayerischen Wald erinnern sich sicher noch an das Jahr 2019, als mehrere tausend Hektar Dauergrünflächen den Maikäfer-Engerlingen zum Opfer fielen. Betroffen waren vor allem Gebiete wie der Landkreis Regen, Freyung-Grafenau, Passau und Regen. Es entstand damals ein Schaden von mehreren hunderttausend Euro.
Gern würden die Landwirte die Engerlinge bekämpfen und so ihre Futtererträge retten.
Das ist aber schwierig: Es gibt in Deutschland keine wirksam zugelassene Bekämpfungsmöglichkeit. Die in Österreich erlaubte Pilzgerste ist in Deutschland verboten. Diesbezüglich gibt es laut Manfred Eibl Mitglied des Bayerischen Landtags nun eine Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Laut dieser zählt die mechanische Bekämpfung von Engerlingen zu den wirksamsten Methoden, um der Plage beizukommen. Ein Versuch aus dem Frühjahr 2004 zeigte bei der mechanischen Bodenbearbeitung mit der Fräse (6 cm tief) und einer Nachsaat die beste Wirkung mit einer über 90 % Reduzierung der Engerlinge. Die in Österreich angewendete Melocont-Pilzgerste hatte hingegen nur einen Wirkungsgrad von 60 bis 65 %. Beim im Jahr 2005 wiederholten Versuch zeigte die mechanische Bearbeitung mit der Fräse und eine Nachsaat die größte Wirkung. Seither gilt diese als probate Methode zur Engerlingsbekämpfung.
Auch bürokratische Hürden sollen bei der Engerlingsbekämpfung in Sonderfällen minimiert werden. So konnten bereits im Jahr 2019 deutliche Erleichterungen bei Regelungen der Flächenförderung erreicht werden. Nach rechtzeitiger Mitteilung der Schäden durch Engerlinge wurden diese bei den unteren Naturschutzbehörden als Folge höherer Gewalt bzw. außergewöhnlicher Umstände anerkannt. Damit kann ohne Genehmigungsverfahren zur Umwandlung von Dauergrünland eine erforderliche tiefgreifende Bodenbearbeitung oder ein Umpflügen zur unmittelbaren Wiederherstellung der Grasnarbe durchgeführt werden. Es ist dann auch zulässig, eine Deckfrucht (Ernte spätestens zur Milchreife) bei der Aussaat der Grünlandsaatgutmischung zur schnelleren Bodenbedeckung zu verwenden. Nach Expertenmeinung kann eine dreijährige Ackernutzung auf einer befallenen Fläche die Engerlingspopulation am wirkungsvollsten reduzieren. Dies liegt am dreijährigen Entwicklungszyklus des Feldmaikäfers. Alle drei Jahre haben sie ein Flugjahr. In dieser Zeit legen die Maikäfer die Eier ab. Nach einem Jahr schlüpfen sie und ernähren sich von den Wurzeln. Auf diese Weise gehen die Felder kaputt.
Erstmals ist die Vorgehensweise der Umnutzung im Jahr 2020 möglich und hat den Vorteil, dass ohne Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln eine rein mechanische und nachhaltige Bekämpfung der Schädlinge auf der Fläche erfolgt. Nach den drei Jahren seit der Umwandlung muss auf der Fläche die ursprüngliche Dauergrünland-Nutzung wiederhergestellt werden. Trotzdem ist eine Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland und Dauerkulturen nur dann zulässig, wenn sie vorher sowohl vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt wurde. Der Antrag auf förderrechtliche Genehmigung ist wie bisher beim örtlich zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zu stellen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des STMELF.
Ihre Ansprechpartner:
Landkreis Deggendorf
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf
Graflinger Straße 81
94469 Deggendorf
Tel. +49 991 208-0
Fax: +49 991 208-190
E-Mail: poststelle@aelf-dg.bayern.de
Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Deggendorf
Untere Naturschutzbehörde
Herrenstr. 18
94469 Deggendorf
Sachgebiet 41
Herr Bloch
Tel.: 0991/ 3100-283
Landkreis Passau
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau-Rotthalmünster
Innstraße 71
94036 Passau
Tel. 0851 9593-30
Fax: 0851 9593-424
E-Mail: poststelle@aelf-pa.bayern.de
Untere Naturschutzbehörde
SG 51 – Landratsamt Passau
Domplatz 11
94032 Passau
Tel.: 0851/397-1
E-Mail: naturschutzbehoerde@landkreis-passau.de
Landkreis Regen
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen
Bodenmaiser Straße 25
94209 Regen
Tel. +49 9921 608-0
Fax: +49 9921 608-1008
E-Mail: poststelle@aelf-rg.bayern.de
Untere Naturschutzbehörde
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94209 Regen
Frau Elisabeth Schröder
Tel.: +49 (0) 9921 601-313
Fax: +49 (0) 9921 97002-307
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Landkreis Freyung-Grafenau
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen
Bodenmaiser Straße 25
94209 Regen
Tel. +49 9921 608-0
Fax: +49 9921 608-1008
E-Mail: poststelle@aelf-rg.bayern.de
Untere Naturschutzbehörde
Sachgebiet 42
Sachgebiet 42 – Natur- und Landschaftsschutz, Wasserrecht
Werner Simmet
Naturschutzfachreferentzuständig für Stadt Waldkirchen, Gemeinden Haidmühle, Hinterschmiding, Jandelsbrunn, Mauth, Neureichenau und Philippsreut
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werner.simmet@landkreis-frg.de
Tobias Nienhaus
Naturschutzfachreferentzuständig für Stadt Grafenau, Markt Schönberg, Gemeinden Eppenschlag, Innernzell, Saldenburg, St. Oswald-Riedlhütte, Schöfweg, Spiegelau, Thurmansbang und Zenting
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tobias.nienhaus@landkreis-frg.de
Michael Maderthaner
Fachkraft für Naturschutz und Landschaftspflege
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