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Dienstag, April 23, 2024

Kreditfinanzierte Corona-Hilfen stehen im Fokus

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ORH-Bericht 2021 im Bayerischen Landtag

„Die im großen Maßstab kreditfinanzierten Corona-Hilfen müssen transparent, zielgerichtet und wirksam eingesetzt werden“, betonte Rechnungshof-Präsident Christoph Hillenbrand heute im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags. Es gehe im Jahr 2021 immerhin um ein immenses Finanzvolumen von über 72 Milliarden €; werde es in Anspruch genommen, belaste dies kommende Haushalte und Generationen massiv. Der Landtag beschäftigte sich heute mit den Prüfungsergebnissen des Jahresberichts 2021 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH). „Gerade unsere Prüfungsfeststellungen im Jahresbericht 2021 zu Finanzhilfen in Notlagen können auch für die aktuellen Corona-Hilfen bedeutsam sein“, so Hillenbrand. Darüber hinaus stehe der ORH bei der Abstimmung von Corona-Hilfen im engen Austausch mit den Ministerien. „Wir haben frühzeitig schon Mitte letzten Jahres begonnen, die Verwendung der bereitgestellten Mittel und die Abläufe auch strukturell zu durchleuchten. Ich gehe davon aus, dass wir im nächsten Jahresbericht über erste Ergebnisse und Empfehlungen berichten können,“ kündigte Hillenbrand an.

Der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags hat heute über den Jahresbericht 2021 des ORH beraten sowie über die Entlastung der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Wie schon in den letzten Jahren, attestiert der ORH für das Haushaltsjahr 2019 eine insgesamt geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung.

Mehrfach angesprochen wurden im Ausschuss die hohen Ausgabereste, die seit Jahren ansteigen und sich zum 31.12.2019 auf 8 Milliarden € belaufen. Die Ausgabereste sind in den letzten 10 Jahren um 111,9 % angestiegen. Nach Auffassung des ORH deutet diese Entwicklung darauf hin, dass dem Grundsatz der bedarfsgerechten Veranschlagung erneut nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Das sahen wie der ORH auch viele Abgeordnete kritisch. Rechnungshof-Präsident Hillenbrand betonte, dass dies ein Punkt sei, den der ORH weiter im Auge behalten werde. Gerne stehe der ORH zur Verfügung, dies in einer eigenen Sitzung des Haushaltsausschusses zu erläutern.

Zu 14 der 15 vom ORH aufgegriffenen Prüfungsergebnissen aus nahezu fast allen Ressorts fasste der Haushaltsausschuss Beschlüsse. Mit diesen wird die Staatsregierung ersucht, konkrete Maßnahmen einzuleiten, um Abläufe zu verbessern oder Mängel abzustellen.

Gerade in Hinblick auf die langfristigen Belastungen für den Staatshaushalt, ist es wichtig, dass staatliche Hilfen nur diejenigen erhalten, die sie auch wirklich dringend brauchen. Der Haushaltsausschuss sah dies bei einem Fall aus dem aktuellen Jahresbericht  den Finanzhilfen für Dürreschäden 2018 in der Landwirtschaft (TNr. 51) – genauso und forderte die Staatsregierung auf, sicherzustellen, dass die Bedürftigkeit der Empfänger künftig geprüft wird. Der ORH hatte festgestellt, dass zunächst vor allem auch Kleinstschäden entschädigt wurden, statt wirklich existenzgefährdeten Landwirten schnell zu helfen. Bei Finanzhilfen sollte künftig auch nicht mehr von den Regelungen der bayerischen Schadensausgleichsrichtlinie abgewichen werden, um Mitnahmeeffekte auszuschließen. Dort ist zutreffend vorgesehen, dass diejenigen, die sich in der Not aufgrund ihrer Prosperität selbst helfen können, keine Staatshilfe erhalten.

Der Haushaltsausschuss folgte der Empfehlung des ORH und forderte die Staatsregierung auf, die Lücken der Veterinärkontrollen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung (TNr. 54) zu schließen. So stellte der ORH fest, dass 2019 etwa jeder fünfte schweinehaltende Betrieb in Bayern nicht von der staatlichen Veterinärverwaltung kontrolliert wurde. Ebenfalls schloss sich der Haushaltsausschuss der Bewertung des ORH an, dass bei derartigen Kontrolldefiziten nicht nur der Tierschutz und die Tiergesundheit leiden, sondern für den Freistaat auch gravierende finanzielle Folgewirkungen entstehen können.

Die Staatsregierung soll darauf hinwirken, dass die zum Vollzug des Waffenrechts (TNr. 45) erforderlichen Prüfungen und Kontrollen im Interesse der Sicherheit gewährleistet werden, beschloss der Haushaltsausschuss. Bei der Prüfung des Vollzugs des Waffenrechts hatte der ORH bemängelt, dass die zuständigen Landratsämter und kreisfreien Gemeinden den an sie gestellten Anforderungen, etwa bei durchzuführenden Aufbewahrungskontrollen oder Dokumentation der aufbewahrten Schusswaffen, nicht immer gerecht wurden.

Der ORH beschränkt sich aber nicht nur auf prüfen und beanstanden, sondern er hat auch eine Beratungsfunktion. Zuletzt hatte er zu dem länderübergreifenden IT-Steuerprojekt KONSENS sowie zum Gesetzentwurf über einen BayernFonds und eine Bayerische Finanzagentur Beratende Äußerungen gemäß Art. 88 Abs. 2 BayHO vorgelegt. Derzeit bereitet der ORH weitere Beratende Äußerungen vor, u. a. zu den sogenannten Überwertankäufen.

Der vollständige ORH-Bericht 2021 sowie Kurzfassungen zu den einzelnen Fällen sind im Internet unter www.orh.bayern.de abrufbar.

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