Am Sonntag, den 08.03.2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Passau sind aufgerufen, den Oberbürgermeister und die 44 Mitglieder des Stadtrates zu wählen. In den nächsten Tagen erhalten die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Passau die entsprechende Wahlbenachrichtigung.
Stimmberechtigte, die durch Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten, können die Briefwahlunterlagen über den auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben aufgedruckten verschlüsselten QR-Code beantragen.
Die Briefwahlunterlagen können auch – unter Nutzung des Antrags auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens – schriftlich oder persönlich beantragt werden. Außerdem ist die Beantragung der Unterlagen auch wieder online unter www.passau.de möglich.
Eine telefonische Antragstellung ist nach den wahlrechtlichen Bestimmungen nicht möglich.
Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse als die Meldeadresse übersendet werden sollen, muss diese abweichende Versandanschrift bei der jeweils gewählten Antragstellungsmöglichkeit gesondert angegeben werden.
Bei den einzelnen Antragstellungen wird auch bereits die Möglichkeit angeboten, zeitgleich für eine eventuelle Stichwahl am 22.03.2026 die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Die Antragstellung kann – wie bei den bisherigen Wahlen auch – persönlich im Briefwahlbüro im Alten Rathaus, Rathausplatz 2, 94032 Passau und im Dienstleistungszentrum Passavia, Vornholzstraße 40, 94036 Passau (vor Ort ausgeschildert) erledigt werden. Das Briefwahlbüro im Alten Rathaus wird im Erdgeschoss Zimmer 3 eingerichtet; der unmittelbare Zugang erfolgt über den unteren Eingang ins Alte Rathaus (Schrottgasse – Zugang zum Großen Rathaussaal).
Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt dann persönlich an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller.
Der Versand der Unterlagen beginnt nach den gesetzlichen Bestimmungen frühestens am Montag, 16.02.2026. In den Ausgabestellen ist ab dann auch die Möglichkeit eingerichtet, die Briefwahl an Ort und Stelle unter Wahrung des Abstimmungsgeheimnisses auszuüben.
Die Möglichkeit der Antragstellung für die Briefwahl endet am Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag (Sonntag, 08.03.2026) bis 18:00 Uhr dem Wahlamt der Stadt Passau zugegangen sein, damit sie bei der Auszählung Berücksichtigung finden.




