12.6 C
Hutthurm
Donnerstag, März 28, 2024

Große Erleichterung bei den Gärtnereien

Lesestoff

Gartenmärkte und Blumenfachgeschäfte dürfen seit Mittwoch wieder inzidenzunabhängig unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen

Aldersbach. Auch bei den Gärtnereien und gartenbaulichen Unternehmen in der Region sorgte der Beschluss des Ministerrates vom vergangenen Dienstag für große Erleichterung: Mit Wirkung zum 28. April 2021 dürfen die Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe, Buchhandlungen und eben auch Gartenmärkte und Blumenfachgeschäfte wieder unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen. Dies ist allen voran gleichbedeutend mit einem Entfallen der Pflicht zur vorhergehenden Terminvereinbarung bzw. der Vorlage eines aktuellen Negativtestergebnisses für einen entsprechenden Einkauf. Zahlreiche betroffene Betriebe hatten sich in dieser Angelegenheit binnen der letzten Tage und Wochen hilfesuchend an MdL Walter Taubeneder gewandt, der sich bereits in der Vergangenheit des Öfteren für die Öffnungsanliegen der Branche stark gemacht hatte.

Nachdem die Gartenmärkte und Blumenfachgeschäfte zuvor von der Inzidenzabhängigkeit ausgenommen wurden, war zum 12. April 2021 eine Verschärfung der Corona-Regeln in Kraft getreten, im Zuge derer die Betriebe wieder als „sonstige Geschäfte des Einzelhandels“ behandelt wurden, wodurch bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 nur noch Terminshopping-Angebote – und diese bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 auch nur bei zusätzlicher Vorlage eines aktuellen negativen Tests – zulässig waren. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 war wiederum nur noch die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften zulässig.

Wie dem örtlichen Landtagsabgeordneten von zahlreichen Betroffenen geschildert wurde, hatten sich „Click and Collect“-Angebote im Bereich der Gärtnereien und gartenbaulichen Unternehmen jedoch überwiegend als nicht zweckdienlich erwiesen, da der Großteil der Kunden Pflanzen und Blumen vor dem Kauf zunächst in Augenschein nehmen und vergleichen will. „Click & Meet“-Angebote wiederum sind unter dem zusätzlichen Erfordernis einer tagesaktuellen Negativtestung mit einem hohen Aufwand verbunden, den zahlreiche potenzielle Kunden nicht auf sich nehmen wollen. Hierbei erwiesen sich zuletzt auch die im Bereich der Blumen und Pflanzen stark erweiterten – und von der Terminvergabe und Testpflicht befreiten – Sortimente der Supermärkte und Discounter als übermächtige Konkurrenten der örtlichen Fachbetriebe.

Angesichts dieser Ausgangssituation war die Freude von Brigitte und Paul Gerl, die die namensgleiche Gärtnerei im Aldersbacher Ortsteil Kriestorf betreiben, umso größer, als MdL Walter Taubeneder die frohe Kunde von den Erleichterungen für die Gartenmärkte und Blumenfachgeschäfte nur wenige Minuten nach deren Bekanntgabe in der Pressekonferenz im Nachgang der Kabinettssitzung persönlich verkündete. „Natürlich sind wir überaus erleichtert, dass wir unsere Ware nun wieder unter einfacheren Rahmenbedingungen an unsere Kunden verkaufen dürfen“, zeigt sich Paul Gerl mit der Entscheidung zufrieden.

Gerade in Hinblick auf den nahenden Muttertag, der für die gesamte Branche neben dem Valentinstag den bedeutendsten Tag des Jahres darstellt, könne diese Entwicklung in ihrer Bedeutsamkeit nicht hoch genug eingeordnet werden, wie auch Brigitte Gerl betont.
Der Ortstermin im Familienbetrieb von Brigitte und Paul Gerl war bereits vor Bekanntwerden der Zugeständnisse der Staatsregierung an die Gärtnereien und gartenbaulichen Unternehmen vereinbart worden. MdL Walter Taubeneder war der Bitte der Familie Gerl gefolgt, die ihren Stimmkreis-abgeordneten auf die verheerende Situation in der Branche sowie die Sorgen und Nöte der Betriebe vor Ort hinweisen wollte. Taubeneder hatte sich bereits mehrfach für die Belange der Gartenmärkte und Blumenfachgeschäfte stark gemacht und immer wieder auf Lockerungen und Öffnungsschritte hingewirkt.

Auch angesichts vergleichsweise großer Flächen, überdurchschnittlicher Raumhöhen und guter Lüftungsmöglichkeiten, können die erforderlichen Schutz- und Hygiene-konzepte in der Branche besonders leicht umgesetzt werden, ist der Abgeordnete seit jeher überzeugt. Auch weil die Gärtnereien und gartenbaulichen Unternehmen verderbliche Waren vertreiben, die nicht einfach zurückgestellt und zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden können, und das Frühjahr hierbei die wichtigste und umsatzstärkste Jahreszeit darstellt, sei die Entscheidung der Staatsregierung im Sinne der örtlichen Betriebe vollumfänglich zu begrüßen, gibt sich MdL Walter Taubeneder zufrieden.

- Werbung-

More articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Anzeige -

Letzte Beiträge