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Donnerstag, März 28, 2024

Förderung für Internetanschlüsse in Einzel- und Randlagen

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Scheuer: „Künftig bekommt jeder ein Förderangebot – auch in extremen Einzellagen“

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) legt eine neue Förderung für Internetanschlüsse in Einzel- und Randlagen auf. Die Abstimmung des Digitalisierungszuschuss mit den Bundesländern startet heute.

Mit dem Digitalisierungszuschuss werden im Rahmen der Graue-Flecken-Förderung auch extrem abgelegene Grundstücke ans schnelle Internet angeschlossen, die mit Gigabit-Festnetzanschlüssen nur schwer oder überhaupt nicht zu erschließen sind. Damit sorgt die Breitbandförderung für digitale Teilhabe in ganz Deutschland.

Bundesminister Scheuer: „Natürlich treiben wir den Ausbau unserer Glasfaserinfrastruktur weiter engagiert voran. Es gibt aber Häuser in sehr abgelegenen Gegenden oder Randlagen, die auch heute noch über extrem langsames Internet verfügen. Gerade mit Blick auf Homeoffice oder Homeschooling wirkt sich das besonders negativ aus. Deshalb möchte ich ein Gutscheinprogramm auflegen, mit dem die betroffenen Haushalte eine kurzfristige Perspektive für eine vernünftige Internetversorgung erhalten. Mit dem Digitalisierungszuschuss ergänzen wir die Graue-Flecken-Förderung dort, wo der Aufwand für eine Anbindung ans Netz besonders hoch ist. Auf dem Weg in die digitale Zukunft lassen wir niemanden zurück.“

In der Vergangenheit wurden gerade die Einzel- und Randlagen aufgrund ihrer hohen Erschließungskosten bei Förderanträgen häufig außen vor gelassen. Im Rahmen der Graue-Flecken-Förderung sollen künftig alle förderfähigen Anschlüsse einer Verwaltungseinheit (Gemeinde, Ortsteil, Landkreis o.ä.) zu einem Fördergebiet zusammengefasst werden. In den wenigen Fällen, in denen die Glasfaseranbindung von schwer erschließbaren Einzellagen die förderfähigen Kosten übersteigt und die Zahlung eines Eigenbetrags erforderlich wäre, können Eigentümer künftig den Digitalisierungszuschuss für eine alternative nichtleitungsgebundene Internetanbindung (z.B. durch Satellit oder Richtfunk) in Anspruch nehmen. Der Zuschuss soll entweder pauschal 500 Euro (z.B. für Satellitenlösungen) oder 90 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung und Installation der technischen Ausrüstung, maximal jedoch 10 000 Euro (beispielsweise für Richtfunkstrecken) betragen.
Das Programm wird derzeit mit den Bundesländern abgestimmt.

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