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Freitag, März 29, 2024

EU-Kommission genehmigt Beihilfen für Landwirte in Bayern

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Die Europäische Kommission hat ein Programm zur Unterstützung bayerischer Landwirte bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie genehmigt. Die Landwirte sollen mit 30 Mio. Euro unterstützt werden, um Einkommensverluste und zusätzliche Kosten zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie teilweise auszugleichen. Diese Unterstützung ist mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar.

Die Regelung steht Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen offen, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion in Bayern tätig sind. Ziel der Regelung ist es, die Landwirte teilweise für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten zu entschädigen, die sich aus dem Verbot von Gartenbau und Ackerbau auf Pufferstreifen entlang natürlicher Gewässer ergeben. Die Maßnahme wird voraussichtlich mehr als 1000 Landwirten zugutekommen und läuft bis zum 31. Dezember 2025. Die öffentliche Unterstützung wird in Form direkter Zuschüsse gewährt und ist auf maximal 500 Euro pro Hektar Land und Jahr in den ersten fünf Jahren und auf 200 Euro je Hektar Land und Jahr für die folgenden Jahre begrenzt.

Die Kommission hat die Maßnahme auf der Grundlage der Rahmenregelung der EU für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten aus dem Jahr 2014 geprüft und festgestellt, dass sie mit den Anforderungen der Rahmenregelung im Einklang steht. Sie stellte insbesondere fest, dass die Beihilfe verhältnismäßig ist und dass die Maßnahme zur Erreichung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie beiträgt, die ein Ziel von gemeinsamem Interesse darstellen. Darüber hinaus geht die Maßnahme über das hinaus, was zur Umsetzung anderer EU-Rechtsvorschriften zum Gewässerschutz, wie der Nitratrichtlinie, erforderlich ist. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Maßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das  Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission  unter der Nummer SA.56274 zugänglich gemacht.

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