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Donnerstag, April 25, 2024

Einigung bei Erbschaftssteuer: Mittelstand kann aufatmen

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Mit der Einigung von Union und SPD am vergangenen Wochenende hinsichtlich der Erbschaftsteuerreform dürfen die Wirtschaftsunternehmen nun aufatmen. Der erarbeitete Kompromiss sieht die weitgehende Verschonung von Betriebsvermögen im Mittelstand vor. Mit dem aktuellen Beschluss ist gewährleistet, dass die Firmennachfolge nicht durch steuerbedingte Abgaben gefährdet wird, solange der übernommene Betrieb fortgeführt und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. „Nach mehr als eineinhalb Jahren Bangen haben die Betriebe nun Planungssicherheit. So können sie anstehende Betriebsnachfolgen endlich tatkräftig angehen“, so Toni Hinterdobler, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz. „Mit dieser Neuregelung können wir gut leben.“

Die Reform der Erbschaftsteuer war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht das geltende Erbschaftsteuerrecht im Dezember 2014 für grundgesetzwidrig erklärt hatte. Die Richter störten sich an den Ausnahmen für Betriebserben. „Die Wirtschaft in Niederbayern musste daraufhin wesentliche Verschärfungen bei Betriebsnachfolgen im Mittelstand befürchten“, sagt Hauptgeschäftsführer Walter Keilbart von der IHK Niederbayern. Das zunächst von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vorgelegte Eckpunktepapier hätte erhebliche Probleme für viele Mittelstandsbetriebe nach sich gezogen, verdeutlichen die beiden Wirtschaftskammern die Bedeutung der jetzigen Entscheidung. „Daher haben wir frühzeitig das Gesetzgebungsverfahren kritisch und konstruktiv begleitet. Wir haben uns als Interessenvertretung der niederbayerischen Wirtschaft in den zuständigen Ministerien und in den Entscheidungsgremien mit sachlichen Argumenten eingebracht und für den Erhalt der Verschonungsregelungen stark gemacht“, so die beiden Hauptgeschäftsführer Hinterdobler und Keilbart. Die Zahl der Betroffenen wäre groß gewesen – im ostbayerischen Handwerk stehen in den nächsten zehn Jahren 11.000 Betriebe potentiell zur Übergabe an, die IHK Niederbayern geht in ihrem Bereich von etwa 6.000 Betrieben aus.

Laut den Kammern konnten auch für den Mittelstand positive Bewertungsmodelle, die den Besonderheiten einzelner Branchen Rechnung tragen, erhalten werden. Zudem soll die Reform verhindern, dass aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase unrealistische steuerliche Unternehmenswerte errechnet werden. „Die Verlängerung der Frist von ein auf zwei Jahre bei der Reinvestitionsklausel ist für unsere Unternehmen eine erhebliche Erleichterung“, meint Keilbart. „Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten sind vom Lohnsummennachweis befreit“, hob Hinterdobler hervor. Das sei aus Sicht des Mittelstandes eine „sehr erfreuliche Nachricht“.

Walter Keilbart, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau Foto: IHK
Walter Keilbart, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
Foto: IHK
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