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Donnerstag, März 28, 2024

Einigkeit im Passauer Oberland

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Fürstenstein. Ein schnelles Mobilfunknetz ist insbesondere im ländlichen Raum in Sachen Standortsicherung von großer Bedeutung. Die noch bestehenden „weißen Flecken“ in Bayern, Gemeindeteile, die über keine Mobilfunkversorgung verfügen, sollen mit der neuen Mobilfunkrichtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Freistaat Bayern, verschwinden. In Niederbayern sind 159 Gemeinden betroffen. Darunter auch die Gemeinden im Passauer Oberland. Trotz hoher Fördersätze zwischen 80 und sogar 90 Prozent sehen die elf Gemeinden die geplante dezentrale Abwicklung der Aufgabe auf den Schultern der Gemeinden als problematisch. Vorgesehen ist nämlich, dass die Kommunen für die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur sorgen und alles, was damit zu tun hat, durchführen sollen. Die Mobilfunkbetreiber bleiben außen vor, da sich für die Konzerne der ländliche Raum einfach nicht rechnet. Die Gemeinden sehen sich mit Aufgaben konfrontiert, die sie nicht leisten können, weder fachlich, personell, noch finanziell. Ihr Appell daher an die Verantwortlichen, die Mobilfunkbetreiber mehr in die Verantwortung zu nehmen oder weitergehende Bundes- oder Landesmittel für den Ausbau einzusetzen. Bis Ende 2022 müssen die Netzbetreiber– wenn es nach der Bundesregierung geht – mindestens 98 Prozent aller Haushalte mit einer Datengeschwindigkeit von mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Download versorgen. Bei den verbleibenden zwei Prozent handelt es sich um Haushalte im ländlichen Raum, in meist schwer zugänglichen Gebieten.
Die Gemeinden sehen deshalb den Bundesgesetzgeber gefordert, damit nach dem Breitband nicht auch noch der Mobilfunk auf dem Weg zur kommunalen Pflichtaufgabe wird. Bereits im Breitbandausbau hat der Gesetzgeber mit dem sog. DigiNetGesetz vom 04.11.2016 den Gemeinden über die Hintertür eine gewisse Ausbaupflicht ans Bein gebunden: Werden öffentlich (mit-)finanzierte Bauarbeiten für die Bereitstellung von Verkehrsdiensten getätigt, die mindestens auf einer Dauer von acht Wochen ausgelegt sind, ist eine Mitverlegung bedarfsgerechter Glasfaserkabel Pflicht. Auch wenn der Mobilfunk sicherlich ein wichtiger Standortfaktor in den Kommunen ist, kann nun nicht auch noch die Finanzierung von Mobilfunklöchern auf dem Rücken des bereits stark benachteiligten ländlichen Raums ausgetragen werden.

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