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Freitag, April 19, 2024

Verein „Haus und Grund Passau“: Fit für die Zukunft mit bewährtem Führungsteam

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Vorstandschaft einstimmig im Amt bestätigt

Passau. Die Mitglieder des Vereins „Haus und Grund Passau“ schenken ihrer Führungsmannschaft vollstes Vertrauen. Dieses klare Signal entsendeten sie bei ihrer Jahreshauptversammlung im Gasthaus Öller. Im Rahmen der turnusmäßigen Neuwahlen wurden die bisherigen Mitglieder der Vorstandschaft einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Klaus Fiedler aus Passau bleibt damit erster Vorsitzender. Zum zweiten Vorsitzenden wurde Anton Eder aus Bad Griesbach gewählt. Beide freuten sich sehr über das eindeutige Ergebnis und versicherten, sich auch weiterhin nach Kräften für den Verein einzusetzen. Zur Vorstandschaft gehören zudem Geschäftsführer Peter Sagasser, der als Schriftführer und Schatzmeister wiedergewählt wurde sowie sechs Beiräte aus verschiedenen fachlichen Bereichen: Armin Baisch, Max Fuchs, Klaus Kohlpaintner, Walter Mittereiter, Christian Raab und Ursula Sagasser. Stellvertretend für die Vereinsmitglieder stellte Wahlleiter MdL Gerhard Waschler, ein langjähriges Mitglied bei „Haus und Grund Passau“, fest: „Der Verein geht mit einem starken Team in die Zukunft!“

Und das ist auch notwendig, denn die Herausforderungen für Immobilienbesitzer und Vermieter nehmen stetig zu. „Es ist nicht immer einfach, als Eigentümer über sein Eigentum zu verfügen. Unser Verein tritt für die Vermieterrechte ein – insbesondere gegenüber der Politik“, sagte Klaus Friedler. Sein Stellvertreter Anton Eder führte aus, dass neben der Lobbyarbeit vor allem die Beratung der Mitglieder zu den Hauptaufgaben des Vereins zähle. „Das Mietrecht kommt nicht zur Ruhe. Kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu!“, bot Eder an.

Beim Rückblick auf die vergangenen drei Jahre, nahm zwangsläufig die Corona-Krise viel Raum ein. Oberstes Ziel sei es gewesen, das Serviceangebot fortlaufend aufrecht zu erhalten. Zunächst waren Versammlungen ins Internet verlegt und die persönlichen Beratungszeiten in telefonische Beratungen umgewandelt worden. „Sobald persönliche Beratungen wieder möglich waren, haben wir diese mit entsprechenden Hygienekonzepten durchgeführt“, betonte Geschäftsführer Peter Sagasser. Das Engagement wurde belohnt, denn anders als bei vielen anderen Vereinen gibt es bei „Haus und Grund Passau“ keinen Mitgliederschwund. Derzeit gehören dem Verein rund 1.600 Frauen und Männer an.

Abschließender Programmpunkt der Mitgliederversammlung war ein Update zu einem Thema, das alle betrifft: der Energie im Haus. Energieberater Klaus Kohlpaintner stellte unter der Überschrift „Vom EnEG zum GEG“ wichtige gesetzliche Aspekte für Immobilieneigentümer heraus. Zunächst aber klärte er darüber auf, dass im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes drei Gesetze und Verordnungen zusammengeführt wurden: das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmG). „Das neue GEG gilt bereits seit dem 1. November 2020. Der Geltungsbereich umfasst beheizte und gekühlte Gebäude und Neubauten sowie Bestandsgebäude – es geht also auch um Sanierungsmaßnahmen“, so Kohlpaintner. Durch die Zusammenlegung haben sich einige Änderungen ergeben, die Immobilieneigentümer beachten müssen. „Die erste Neuerung: Eine Energieberatung ist bei einem Eigentümerwechsel oder bei bestimmten Sanierungsarbeiten vor Beauftragung der Planleistung nun verpflichtend vorgeschrieben“, schilderte der Experte. Als zweite Änderung nannte er eine Anforderungsanpassung bei Erweiterungen und beim Ausbau von bestehenden Gebäuden. „Hier wird im GEG nicht mehr zwischen Erweiterungen mit und ohne Wärmeerzeuger unterschieden“, sagte Kohlpaintner. Neu ist weiterhin, dass die Nutzungspflicht für erneuerbare Energien bei einem Neubau nun auch durch die Nutzung von Biogas, Biomethan oder biogenem Flüssiggas in einem Brennwertkessel erfüllt werden kann. Weiterhin könne die Nutzungspflicht bei einem Neubau durch die Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Deckungsanteil von mindestens 15 Prozent erfüllt werden. „Jetzt ist es also möglich, die Nutzungspflicht beispielsweise auch mit Photovoltaik-Anlagen abzudecken. Das war zuvor nicht gestattet“, folgerte Kohlpaintner. Weiter wies er die Mitglieder unter anderem darauf hin, dass das GEG ein mittelfristiges Verbot von Heizkesseln, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden, enthält. Neu ist dabei: Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Heizkessel mit Öl nur noch unter bestimmten Voraussetzungen neu in eine Immobilie eingebaut und in ihr betrieben werden. Das sei nur dann der Fall, wenn entweder der Wärme- oder Kälteenergiebedarf anteilig durch erneuerbare Energien gedeckt werden könne, beispielsweise in Kombination mit einer Solaranlage, oder wenn bei einem bestehenden Gebäude kein Anschluss an das Gasversorgungs- und Fernwärmenetz hergestellt werden kann und eine anteilige Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch erneuerbare Energien technisch nicht möglich ist oder zu einer unbilligen Härte führt.

„Grundsätzlich ist damit die Möglichkeit gegeben, dass auch nach 2026 noch neue Ölheizkessel eingebaut werden können“, erklärte Kohlpaintner – doch der Teufel steckt bekanntermaßen im Detail. Aus diesem Grund ermunterte der Energieberater die Mitglieder ausdrücklich, bei Fragen auf den Verein „Haus und Grund Passau“ zuzukommen und das Beratungsangebot zu nutzen.

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