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Samstag, April 20, 2024

Stadt Passau erweitert nächtliches Alkoholkonsumverbot

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Ortspitze, Innkai und Innpromenade jetzt auch betroffen

Passau. Ab heute Freitag (16.07.) wird die bereits bestehende Allgemeinverfügung zur Regelung des nächtlichen Alkoholkonsumverbots (täglich zwischen 22 bis 6 Uhr) am Residenzplatz, um die Bereiche Ortspitze, Innkai und Innpromenade bzw. Promenadenweg stadtauswärts bis zur Eisenbahnbrücke erweitert (siehe Lageplan) – vor Ort wird eine entsprechende Beschilderung angebracht.

Eine entsprechende Änderungsallgemeinverfügung hat die Stadt Passau am Donnerstag (15.07.) bekannt gemacht. Weiterhin gilt ein Verbot, alkoholartige Getränke in offenen oder geöffneten Behältnissen mit sich zu führen. Die Regelung gilt nicht bei Alkoholkonsum in den konzessionierten Außenbereichen von Gaststätten.

(Quelle: Stadt Passau)

Seit 19. Juni 2021 gilt in Teilen des Stadtgebiets Passau ein nächtliches Alkoholkonsumverbot.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Bei allem Verständnis für das Bedürfnis, sich bei sommerlichen Temperaturen gemeinsam an den schönen Orten der Dreiflüssestadt unter freiem Himmel aufzuhalten, ist es nicht hinnehmbar, dass hierbei mit zunehmendem Alkoholkonsum das Bewusstsein für die Einhaltung der vorgeschriebenen Corona-Regelungen schwindet. Gerade die Ortspitze, der Innkai und die Innpromenade werden auch in den Nachtstunden besonders frequentiert. Deswegen ist es leider unumgänglich, schärfere Maßnahmen, wie die Erweiterung des Alkoholkonsumverbots, um diese Bereiche zu ergreifen.“

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