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Dienstag, April 16, 2024

Stadt Passau: 7-Tage-Inzidenz fünf Tage unter 50

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Neue Corona-Regelungen für das Stadtgebiet ab Dienstag, 25. Mai 2021

Passau. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz für die Stadt Passau an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 unterschritten hat, kann die Stadt Passau dies heute amtlich bekanntmachen, mit der Folge, dass ab Dienstag, 25. Mai 2021 weitere Corona-bedingte Regelungen in Kraft treten.

Insbesondere gelten ab Dienstag, 25. Mai folgende neue Regelungen für das Stadtgebiet

Kindertagesstätten
Die Einrichtungen sind regulär geöffnet. Schülerinnen und Schüler dürfen Betreuungsangebote nur in Anspruch nehmen, wenn ein für die Schule grundsätzlich erforderliches negatives Testergebnis vorgelegt werden kann.

Handels- und Dienstleistungsbetriebe
Die Öffnung von Ladengeschäften ist mit der Maßgabe „ein Kunde pro 10 bzw. 20 m2, abhängig von der Verkaufsfläche“ erlaubt. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt.

Sportausübung
Zulässig ist kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen (innen und außen), unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren sowie Kontaktsport unter freiem Himmel für Gruppen von bis zu 25 Personen mit Testpflicht für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Kulturstätten
Museen, Ausstellungen sowie vergleichbare Kulturstätten dürfen für Besucher öffnen. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt.

Für weitere Lockerungsschritte in Bezug auf die Außengastronomie, kulturelle Veranstaltungen, die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos, für die Sportausübung und für die Flussschifffahrt/Gästeführungen etc. muss die Bayerische Staatsregierung das Einvernehmen erteilen. Dieses wurde seitens der Stadt Passau bereits beantragt. Sobald es vorliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung.

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