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Mittwoch, April 24, 2024

Passauer Professor als „Brexit-Schiedsrichter“

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Ein zehnköpfiges Richtergremium soll künftig Streitigkeiten zwischen der EU und Großbritannien regeln

Passau (obx) – Über den Weg, wie die Europäische Union und Großbritannien nach dem EU-Austritt des Königreichs den Weg in die Zukunft meistern, wird künftig auch im ostbayerischen Passau mitentschieden: Der niederbayerische Jura-Professor Christoph Herrmann ist einer von insgesamt nur zehn Brexit-Schiedsrichtern, die künftig Streitfragen zwischen der europäischen Gemeinschaft und Großbritannien regeln werden.

Professor Dr. Christoph Herrmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau. Er wurde auf Vorschlag Deutschlands in die zehn Personen umfassende EU-Schiedsrichterliste aufgenommen. Ihre Aufgabe: Konflikte zu regeln, die sich aus dem Austrittsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ergeben könnten. Passaus Universitätspräsident Professor Ulrich Bartosch sprach in einer ersten Reaktion von einer „ehrenvollen Berufung“. Die außerordentliche Expertise Professor Herrmanns werde damit international besonders sichtbar. „Mögliche europäische Differenzen sind bei ihm in den besten Händen“, ist Bartosch überzeugt. 

Das Vereinigte Königreich hat am 1. Februar 2020 die Europäische Union verlassen. Seither sind die Rechtsbeziehungen zwischen der EU27 und dem Vereinigten Königreich durch das Austrittsabkommen geregelt, das insbesondere die Rechte von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich (und umgekehrt) regelt. Überdies beinhaltet es das sogenannte Nordirland-Protokoll, das mit sehr komplizierten Regeln dazu dient, eine „harte Grenze“ (insbesondere Zollgrenze) zwischen Irland und Nordirland zu verhindern, um so den Frieden in Nordirland zu bewahren. Dieses Protokoll betrifft vor allem den Handel mit Waren.

Bis Ende 2020 galt auf Grundlage des Abkommens noch eine Übergangsfrist, in der das Vereinigte Königreich de facto wie ein EU-Mitgliedsstaat behandelt wurde. Deshalb kommen die sonstigen Vorschriften überwiegend erst ab Anfang dieses Jahres zur Anwendung. Seit diesem Zeitpunkt greift ein neuer Streitbeilegungsmodus im Wege einer Schiedsgerichtsbarkeit. Die Vorschläge für die Schiedsrichterlisten hat der Gemeinsame Ausschuss von EU und Vereinigtem Königreich jetzt beschlossen. Sollte es zu einer schiedsrichterlichen Klärung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Zukunft kommen, würde die Zusammensetzung des jeweiligen Schiedsgerichts aus diesen Listen gelost. Neben Professor Christoph Herrmann wird eine zweite Position mit deutscher Expertise besetzt: Angelika Nußberger, Professorin an der Universität zu Köln, als mögliche Vorsitzende eines Schiedsgerichts.

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