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Freitag, März 29, 2024

Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Stadt Passau

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Aufnahme neuer Straßen und Änderung der Reinigungsklassen

Die Stadt Passau übernimmt die Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen. Bei der Straßenreinigung handelt es sich um eine sogenannte kostenrechnende Einrichtung, d.h. die anfallenden Kosten müssen grundsätzlich durch die Erhebung von Gebühren gedeckt werden. Die Gebühren werden gemäß der entsprechenden Gebührensatzung auf die Benutzer umgelegt. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Aufwendungen für die Straßenreinigung gestiegen sind und die Satzung für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr sowie die Gebührenkalkulation angepasst werden müssen. Aus diesem Grund wird dem Ausschuss für Bauen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 06.05.2021 ein Änderungsvorschlag vorgelegt. Die abschließende Beschlussfassung muss durch das Stradtratsplenum erfolgen.

Alle im Straßenverzeichnis genannten Straßen, Wege und Plätze sind in folgende Reinigungsklassen unterteilt.

Reinigungsklasse I: geringe Reinigung, einmal monatlich
Reinigungsklasse II: normale Reinigung, einmal wöchentlich
Reinigungsklasse III: erhöhte Reinigung, zweimal wöchentlich
Reinigungsklasse IV: erheblich erhöhte Reinigung, sechsmal wöchentlich

Leider hat sich die Verschmutzungssituation in den Bereichen der Reinigungsklasse IV erheblich verschlechtert, so dass vom städtischen Bauhof mittlerweile siebenmal wöchentlich gereinigt werden muss, da die Nichtreinigung an einem Wochentag zu nicht akzeptablen Zuständen führen würde. Um zu gewährleisten, dass die tatsächliche Straßenreinigung auch entsprechend abgerechnet wird, soll die Satzung der Realität angepasst und die Reinigungsklasse IV geändert werden. Die bisherigen Reinigungshäufigkeiten in den Reinigungsklassen I bis III sollen unverändert bleiben.
Dies wirkt sich auch auf die Straßenreinigungsgebühr aus, die sich erstmalig seit dem Jahr 2011 erhöhen.

Die Gebührenkalkulation berücksichtigt auch einen Anteil für das Allgemeininteresse für die einrichtungsfremden Nutzer von 10% der Nettokosten. Bislang wurden diese 10% auf alle
Reinigungsklassen in gleichem Umfang verteilt. Da die Aufenthaltsqualität für das Allgemeininteresse in den höheren Reinigungsklassen höher ist als in den niedrigen Reinigungsklassen und um die Gebührenzahler der reinigungsintensiveren Reinigungsklassen IV und III zu entlasten, wird der Anteil für das Allgemeininteresse ab dem Jahr 2021 prozentual verteilt. Somit kommen künftig 40 % des Gesamtanteils dieses Allgemeininteresses der Reinigungsklassen IV und 30 % der Reinigungsklasse III zugute. Die restlichen 30 % verteilen sich dann im Verhältnis zu den gereinigten Frontmetern pro Jahr auf die für die Allgemeinheit weniger verkehrsbedeutenden Straßen in den Reinigungsklassen I und II.

Ursächlich für die Gebührenerhöhung ist beispielsweise eine Verschiebung von Straßenzügen in andere Reinigungsklassen durch einen erhöhten Reinigungsaufwand. Auch fließen in die neue Kalkulation die neuen Straßen, die insgesamt eine Länge von fast 15.000 Frontmetern aufweisen, mit ein. Bestandteil der Straßenreinigungssatzung ist ein Straßenverzeichnis, das alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Passau enthält, deren Reinigungspflicht von der Straßenreinigung übernommen wird.

Aufgrund der damit verbundenen erforderlichen Aufstockung des Personals und aufgrund einer neuen Entgeltordnung kam es zudem zu einer Personalkostensteigerung von rd. 400.000 Euro pro Jahr. Da für ein gesteigertes Reinigungsintervall und für die neuen Flächen auch die entsprechenden Gerätschaften erforderlich sind, kam es aufgrund der Fuhrparkerweiterung und aufgrund der gesteigerten Miet- und Leasingkosten auch hier zu einer Kostensteigerung in Höhe von rd. 95.000 Euro.

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