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Freitag, April 19, 2024

7-Tage-Inzidenz stabil unter Wert von 35

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Ab Dienstag weitere Erleichterungen bei den Kontaktbeschränkungen im Stadtgebiet Passau

Passau. Entsprechend der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts beträgt der 7-Tage-Inzidenz zum Sonntag (30.05.21) 13,3. Damit befindet sie sich seit fünf Tagen unter dem Schwellenwert von 35. Die Stadt Passau hat dies am Sonntag entsprechend bekannt gemacht. Entsprechend der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt deshalb zusätzlich zu den bereits geltenden Bestimmungen ab Dienstag, 1. Juni 2021 folgende Erleichterung:

Kontaktbeschränkungen
Personen dürfen sich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich mit den Angehörigen zweier weiterer Hausstände im öffentlichen und in privat genutzten Räumlichkeiten und Grundstücken aufhalten, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird.
Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte oder genesene Personen werden bei der Gesamtzahl nicht mitberücksichtigt.

Folgende Regelungen behalten weiterhin Gültigkeit

  • Kindertagesstätten Die Einrichtungen sind regulär geöffnet. Schülerinnen und Schüler dürfen Betreuungsangebote nur in Anspruch nehmen, wenn ein für die Schule grundsätzlich erforderliches negatives Testergebnis vorgelegt werden kann.
  • Handels- und Dienstleistungsbetriebe: Die Öffnung von Ladengeschäften ist mit der Maßgabe „ein Kunde pro 10 bzw. 20 m² abhängig von der Verkaufsfläche“ erlaubt. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt.
  • Sportausübung: Zulässig ist kontaktfreier Sport im Innenbereich, sowie Kontaktsport unter freiem Himmel für Gruppen von bis zu 25 Personen ohne Testpflicht für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer – auch in Fitnessstudios mit Terminvereinbarung. Geimpfte und
  • Genesene werden bei der maximalen Anzahl der Personen nicht mitgezählt.
  • Kulturstätten: Museen, Ausstellungen sowie vergleichbare Kulturstätten dürfen für Besucher öffnen. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt.
  • Kulturelle Veranstaltungen: Können im Außenbereich mit festen Sitzplätzen bis zu 250 Personen stattfinden (ohne Test).
  • Theater, Opernhäuser, Kinos: sind geöffnet ohne Testpflicht.
  • Außengastronomie: ist geöffnet ohne Testpflicht.
  • Fluss- und Seenschifffahrt, Gästeführungen etc.: finden statt ohne Testpflicht.
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