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Freitag, März 29, 2024

Tourismus in Bayern erholt sich weiter

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Gästeankünfte aus dem Ausland erstmals seit August 2019 wieder über einer Million

Fürth / Schweinfurt. Im Juli 2022 meldete das Bayerische Landesamt für Statistik in den 11.566 geöffneten Beherbergungsbetrieben1 Bayerns knapp 4,5 Millionen Gästeankünfte (+39,0 Prozent im Vergleich zu Juli 2021) und rund 11,5 Millionen Übernachtungen (+20,4 Prozent im Vergleich zu Juli 2021). Die Gästezahlen erreichen damit wieder eine Größenordnung wie vor Beginn der Corona-Pandemie. Zum Vergleich: im Juli 2019 waren rund 4,7 Millionen Gästeankünfte sowie rund 11,8 Millionen zu verzeichnen.

Auch die Zahlen der ausländischen Gäste zeigen eine positive Entwicklung. Mit rund 1,1 Millionen liegen diese erstmals seit August 2019 (Gästeankünfte: knapp 1,2 Millionen) wieder über der Millionenmarke. Die Übernachtungen der Gäste aus dem Ausland belaufen sich auf rund 2,2 Millionen. Auch diese Millionengrenze wurde zuletzt im August 2019 (Übernachtungen: rund 2,5 Millionen) überschritten.

Von Januar bis Juli 2022 werden knapp 18,1 Millionen Gästeankünfte (davon 80,7 Prozent aus dem Inland, 19,3 Prozent aus dem Ausland) und knapp 49,3 Millionen Übernachtungen gezählt. Sie liegen mit +147,7 Prozent bei den Gästeankünften und +103,6 Prozent bei den Übernachtungen ebenfalls deutlich über den Werten des Vorjahreszeitraums.

Alle Regierungsbezirke Bayerns verzeichnen sowohl für den Juli 2022, als auch für den Zeitraum von Januar bis Juli 2022 deutlich positive Veränderungsraten bei den Gästeankünften und bei den Übernachtungen. Lediglich in Niederbayern liegen im Juli 2022 die Übernachtungen mit -1,4 Prozent leicht unter den Werten des Vorjahresmonats. Die Landeshauptstadt München verzeichnet im Juli 2022 81,6 Prozent mehr Gästeankünfte und 78,6 Prozent mehr Übernachtungen als noch im Juli 2021.

Die größte Steigerung unter den Betriebsarten lässt sich im Juli 2022 bei den Jugendherbergen und Hütten feststellen. Hier kommen 75,8 Prozent mehr Gäste, die 79,0 Prozent häufiger übernachten als noch im Juli des Vorjahrs.


1) Geöffnete Beherbergungsstätten mit zehn oder mehr Gästebetten, einschließlich geöffneter Campingplätze mit zehn oder mehr Stellplätzen.

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