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Samstag, April 27, 2024

Der Super-GAU – wenn selbst die Theorie über den Katastrophenschutz versagt

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Das Bundesamt für Strahlenschutz teilte bereits im Jahr 2012 die Kritik von atomkritischen Experten und Ärztevereinigungen am derzeit geltenden Katastrophenschutz bei einem AKW-Unfall. Das bestätigte damals nicht zuletzt eine Sprecherin des Instituts gegenüber der Augsburger Allgemeinen. Denn eine vom Amt in Auftrag gegebene Studie kam im April 2012 zum Schluss, dass der Katastrophenschutz in Deutschland bei einem Super-GAU versagen würde. Doch die Innenminister haben bisher keinerlei Konsequenzen daraus gezogen.

Experten in Deutschland gingen bislang davon aus, dass nur ‚über mehrere Stunden oder Tage‘ radioaktive Stoffe freigesetzt würden, doch diese Annahme widerspricht den Erfahrungen aus den beiden großen nuklearen Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima (Tschernobyl: 26. April 1986 bis 6. Mai 1986, 11 Tage; Fukushima: 12. März bis 6. April 2011, 25 Tage). Deshalb spielten Forscher des Bundesamtes für Strahlenschutz Szenarien über jeweils 15, 25 oder 30 Tage mit den jeweiligen radiologischen Auswirkungen durch. Doch: Die zu erwartende Verstrahlung ist viel größer als in den Notfallplänen vorgesehen. Darüber hinaus existieren nach wie vor Evakuierungspläne nur bis 25 Kilometer. Doch laut Studie wären auch Gebiete betroffen, die sich im Umkreis von bis zu 170 km befinden. Eine anhaltende Freisetzung von radioaktivem Spaltmaterial im Zusammenspiel mit häufig wechselnden Windrichtungen hätte zur Folge, dass die geplanten und bisherigen Notfallmaßnahmen schnell an ihre Grenzen kämen.

Die Kreistags-Fraktion Bündnis90/Die Grünen Paussau-Land hat sich mit einem Schreiben vom 3. März 2016 an Landrat Franz Meyer, obersten Katastrophenschützer des Landkreis Passau, gewandt und einen Antrag gestellt: Katastrophenschutz im Falle eines Atomunfalls. Nebst einem Fragenkatalog forderte die Kreistags-Fraktion eine Übung mit allen Hilfs- und Rettungsorganisationen durchzuführen, wie im Ernstfall Jodtabletten verteilt werden können und den atomaren Katastrophenplan für den Landkreis Passau zu überarbeiten, für die Allgemeinheit verständlich abzufassen und auf der Webseite des Landkreises zu veröffentlichen.

Die Antwort des Lkr. Passau liegt nun vor und wurde als offizielle Pressemitteilung veröffentlicht. Landrat Meyer hält darin u.a. fest, dass für die Erstellung entsprechender Katastrophenschutz-Sonderpläne zum KKW Isar II das Landratsamt Landshut als Kreisverwaltungsbehörde (auf deren Gebiet sich die kerntechnische Anlage befindet), die Landratsämter Dingolfing-Landau, Straubing-Bogen und Rottal-Inn sowie die Stadt Landshut (als Kreisverwaltungsbehörden, deren Gebiet ganz oder teilweise im Bereich der Zentral- und Mittelzone um die kerntechnische Anlage liegt) sowie die Regierung von Niederbayern (die im Ernstfall die Einsatzleitung übernimmt) zuständig seien. Kreisverwaltungsbehörden, deren Gebiet ganz oder teilweise in der Außenzone um die kerntechnische Anlage liegt (also Gebiete mit einem Abstand/Radius von 20 km bis 100 km zum Kernkraftwerk), dazu gehört auch das Landratsamt Passau, haben auf der Grundlage des Katastrophenschutz-Sonderplanes der Regierung von Niederbayern zur Umsetzung der ihnen darin zugewiesenen Aufgaben Anschlusspläne aufzustellen.

Wie das Landratsamt in seiner Stellungnahme weiter festhält, wird der Katastrophenschutz-Sonderplan der Regierung von Niederbayern auf der Grundlage der neuen Katastrophenschutzrichtlinien überarbeitet. Voraussichtlich ist im 2. Halbjahr 2016 mit einem Ergebnis zu rechnen, so dass nachfolgend ein Anschlussplan durch das Landratsamt Passau erstellt werden kann. Doch bis zum endgültigen Abschluss der Planungsarbeiten bleiben die bisher bereits bestehenden Katastrophen-Sonderpläne in Kraft.

Doch wie sehen nun diese Katastrophen-Sonderpläne aus? Wo kann man diese einsehen? Dazu schreibt das Landratsamt:

„Zur Gewährleistung des Datenschutzes und der notwendigen Sicherheit der Kommunikationsverbindungen im Ernstfall sind sowohl die allgemeinen Katastrophenschutzpläne als auch die objektbezogenen Katastrophenschutz-Sonderpläne grundsätzlich mit dem Verschlussgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen. Um dem besonderen Interesse der Öffentlichkeit an der Unterrichtung über die geplanten Notfallschutzmaßnahmen für die kerntechnischen Anlagen zu entsprechen, sind die objektbezogenen Katastrophenschutz-Sonderpläne jedoch in einer aufbereiteten Ausfertigung, d.h. ohne personenbezogene und sicherheitsrelevante Angaben, auf Anforderung zur Einsichtnahme offenzulegen. Eine Veröffentlichung im Internet ist nicht vorgesehen.“

Weitere Fragezeichen ergeben sich auch aus dem Umstand, dass im gesamten Landkreis Passau ca. 20 Personen in die Grundlagen des Strahlenschutzes eingewiesen sind. Darüber hinaus verfügt die Feuerwehr Pocking derzeit lediglich über 2 Kontaminationsnachweisgeräte in Verbindung mit einer entsprechenden Fahrzeugausrüstung. Zitat:

„Weitere Ausrüstungsgegenstände bzw. Gerätschaften werden derzeit nicht mehr verwendet, weil sie nicht mehr kalibriert sind oder das Verfallsdatum abgelaufen ist.“

Für die Evakuierung der Bevölkerung im Umkreis von 20 km um das Kernkraftwerk existieren zwar spezielle Planungen auf der Grundlage der staatlichen Rahmenempfehlungen, da jedoch das KKW Temelin als auch das KKW Isar II mehr als 60 km vom Landkreis Passau entfernt sind, gibt es hierzu keine Sonderplanungen für Evakuierungsmaßnahmen. Zitat:

„Aus den Freisetzungsberechnungen der Strahlenschutzkommission und des Bundesamtes für Strahlenschutz ergibt sich, dass es äußerst unwahrscheinlich ist, dass bei einem Unfall in Temelin oder Isar II im Landkreis Passau eine Evakuierung der Bevölkerung notwendig werden könnte. Falls sich dennoch in einzelnen Teilbereichen die Notwendigkeit für Evakuierungs- oder Umsiedlungsmaßnahmen ergeben sollte, verfügt hierzu jede bayerische Katastrophenschutzbehörde – so auch das Landratsamt Passau – über eine allgemeine Evakuierungsplanung.“

Wäre es aber nicht ein Teil der Präventionsmaßnahmen, wenn die Bevölkerung über diesen Evakuierungsplan informiert würde oder zumindest sich selbst darüber informieren könnte (beispielsweise durch die Offenlegung im Internet)? Alles in allem Antworten des Lkr. Passau, die nicht wirklich zu überzeugen vermögen und noch mehr Fragen und Unsicherheiten aufwerfen, als ursprünglich geplant. Dass dafür aber das Landratsamt in erster Linie nicht verantwortlich gemacht werden kann, versteht sich auch von selbst. Man kann nur hoffen, dass die Regierung von Niederbayern tatsächlich im 2. Halbjahr 2016 die neuen Katastrophenschutzrichtlinien präsentiert, so dass daraus weitere Anschlussplanungen realisiert werden können, die bei einem Notfall auch wirklich greifen – und Leben retten.

Das Antwortschreiben von Landrat Franz Meyer kann online über diesen Link (muw-nachrichten.de) nachgelesen werden.

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