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Donnerstag, April 18, 2024

Ratgeber Feuer: Film-Explosionen haben tödliche Folgen

Lesestoff

Im Kino und im Fernsehen passiert dies häufig: Ein Auto kommt von der Fahrbahn ab, überschlägt sich und explodiert. Jeder spektakuläre Feuerball im Film kann in der Praxis tödliche Folgen zeitigen. Feuerwehrleute wissen zu berichten, dass manche Ersthelfer nicht wagen, eine Person aus einem brennenden Fahrzeug zu retten, aus Angst, es könne explodieren – wie im Film.

Dabei kann ein Auto normalerweise nicht „in die Luft fliegen“. Denn der Kraftstofftank eines Kraftfahrzeuges verfügt über ein Ventil, das übermäßigen Druck abbläst. Das gilt auch für Autos mit Gastank. Deswegen könne es keine Explosion geben, beschwichtigen Brandschutzexperten. Denkbar sind lediglich kleinere Explosionen, etwa von einem Kanister mit Reserve-Treibstoff im Kofferraum oder von Reifen, deren Flanken dem durch die Hitze wachsenden Luftdruck nicht standhalten.

In Deutschland brennen pro Jahr rund 15.000 Fahrzeuge. Dazu kommen rund 25.000 Schmorbrände. Normalerweise braucht ein Feuer fünf bis zehn Minuten, bis es sich in den Innenraum durchfrisst. Doch bei auslaufendem Kraftstoff kann sich ein solcher Brand allerdings sehr schnell ausbreiten. Entzündet sich der Treibstoff durch Funken, einen Kurzschluss in der Elektronik oder heiße Motorteile, die auch Schmierstoffe in Brand setzen können, ist deswegen Eile geboten, denn letztlich kann jedes Feuer zu einer tödlichen Gefahr für die Insassen werden.

Wenn auch eine Explosion, wie im Film von Pyrotechnikern künstlich herbeigeführt, bei einem Auto recht unwahrscheinlich erscheint, bleibt doch die dringende Frage nach dem richtigen Verhalten bei einem Brand. Trifft es einen im eigenen Auto bei der Fahrt, kündigt sich also ein Feuer durch Abfall der Motorleistung, Warnleuchten, Qualm oder Brandgeruch an, sofort auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand anhalten, die Warnblinkanlage einschalten, die Seitenfenster öffnen, das Fahrzeug verlassen und sofort gegen Wegrollen sichern. Die Motorhaube sollte geschlossen bleiben, um zu verhindern, dass das Feuer vom Wind zusätzlich angefacht wird oder Rettern entgegenschlägt.

Unnötig zu betonen, dass alle Personen sofort das Auto verlassen. Wenn das nicht geht, weil zum Beispiel jemand eingeklemmt ist und für die Befreiung technische Hilfe benötigt wird, wird zunächst die 112 alarmiert. Sonst werden erst die Insassen geborgen und dann die Rettungskräfte und die Feuerwehr gerufen, wenn alle genügend weit vom Auto entfernt in Sicherheit sind.

Bei einem kleinen Brand könnte ein Feuerlöscher helfen, wenn der im eigenen Wagen noch erreichbar ist oder andere Autofahrer ihren zur Verfügung stellen. Hierzulande ist kein Autofahrer verpflichtet, einen Feuerlöscher mitzuführen. Anders sieht es in Polen, Österereich, Bulgarien, Griechenland und Rumänien aus. Hierzulande empfehlen Experten und Automobilclubs übereinstimmend, zumindest ein Kleinlöschgerät im Auto mitzuführen. Damit lässt sich ein Brand in der Entstehungsphase wirkungsvoll eindämmen, vorausgesetzt, der Feuerlöscher ist einsatzfähig.

Im Fahrzeug muss der Feuerlöscher zwar fest montiert, aber im Notfall griffbereit sein. Der beste Platz für spezielle Halterungen, die fest mit dem Wagenboden verschraubt werden, liegt zwischen Fahrer- und Beifahrersitz. Doch dort haben sich in vielen Modellen inzwischen voluminöse Mittelkonsolen breitgemacht. Einige von ihnen lassen im Fußraum Platz genug für die Halterung. Sonst in Eigeninitiative gefragt. Eine Aufbewahrung im Kofferraum ist dabei selten ratsam.

Der Löscher sollte nicht zu klein gewählt werden, fordern Brandschutzexperten. Sie halten für einen ungeübten Ersthelfer ein Zwei-Kilo-Löschgerät für angemessen, finden aber in den meisten Fällen nur kleinere Geräte vor. Umso wichtiger ist die problemlose Funktion des Löschgeräts. Eine regelmäßige Wartung, zum Beispiel im zweijährigen Rhythmus der Hauptuntersuchung, verschafft Sicherheit.

Wenn er funktioniert, lässt sich ein Brand im Motorraum oft bei geschlossener Motorhaube durch den Kühlergrill bekämpfen, wenn dessen Lamellen offen sind. Sonst die Klappe nur einen Spalt öffnen, um ein Durchzünden zu vermeiden. Es gilt die Regel: Immer mit kurzen Löschmittel-Stößen und immer von unten gegen die Brandstelle und nie gegen den Wind.

Und wie sieht es mit Versicherungsschutz bei einem Autobrand aus? Hier gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie bei anderen Schäden: Für einen Schaden, den der Versicherte einem anderen zugefügt hat, kommt die Kfz-Haftpflicht auf. Dagegen decken Kaskoversicherungen Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Ist also das eigene Auto abgebrannt, kommt die Teilkasko in der Regel für die dadurch entstehenden Kosten auf, da sie Schäden, die durch Brand, Explosion oder Kurzschluss entstanden, reguliert.

Bei komplett abgebrannten Fahrzeugen ersetzt die Teilkasko in der Regel den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Je nach Versicherungsbedingungen kann es allerdings auch sein, dass der Versicherte den Neupreis erstattet bekommt.

Die Haftung der Teilkasko schließt ebenfalls fest verbaute Gegenstände im Auto wie ein eingebautes Navi oder Dinge, die zum Betrieb des Autos gehören. Dagegen gibt es für lose im Auto befindliche Gegenstände, die Opfer von Flammen werden, keinen Ersatz von der Versicherung. (aum)

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