Erst zweimal wurde in der Geschichte der Bundesrepublik eine Partei verboten, letztmals im Jahr 1956 die KPD (Az. 2 BVB 1/13).
Ab heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe drei Tage lang über eine mögliche Verfassungswidrigkeit der rechtsextremen Partei NPD. 2003 scheiterte bereits ein erster Anlauf, nachdem die Politik im Vorfeld nicht alle Hindernisse aus dem Weg geräumt hat. Nicht auszuschließen ist, dass vor dem Urteil weitere Verhandlungstage angesetzt werden müssen.