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Freitag, April 26, 2024

Neue girocard – was gilt es zu beachten?

Lesestoff

Frankfurt, 14. April 2016 – Wenn die girocard abläuft, erhalten Kontoinhaber von ihrer Bank oder Sparkasse automatisch per Post eine neue Karte. Die Folgekarte kann direkt nach Erhalt verwendet werden. Die alte Karte bleibt bis zum Ende des auf der Karte angegebenen Monats gültig.

Karteninhaber müssen die neue girocard umgehend unterschreiben, um sich
als rechtmäßige Eigentümer ausweisen zu können. Wichtig: Noch vorhandene Guthaben auf dem GeldKarte-Chip* der alten Karte sollten zuerst an einem Geld- automaten der Hausbank entladen werden, bevor die girocard vernichtet wird. Dabei müssen sowohl der Magnetstreifen als auch der Chip zerschnitten und im Restmüll entsorgt werden. Sonst könnten die darauf gespeicherten Daten von Dritten ausgelesen und betrügerisch eingesetzt werden.

Weitere Tipps geben die Experten von kartensicherheit.de:

  • Geheimzahl immer getrennt von der girocard aufbewahren – am besten auswendig lernen.
  • Die Eingabe der PIN stets vor fremden Blicken abschirmen.
  • Die girocard bei Verlust oder Diebstahl sofort unter 116 116** oder
    01805 / 021 021*** sperren.

* sofern die Funktion verfügbar ist
** kostenfrei aus dem dt. Fest- und Mobilfunknetz
*** 14 ct./min. (inkl. USt.) aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 42 ct./min. (inkl. USt.),
abweichende Gebühren aus dem Ausland

(Mitteilung, kartensicherheit.de)

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