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Montag, April 29, 2024

Zweierlei Maß: Was man beim Versicherungsschutz für Pedelecs wissen sollte

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(djd). Fahrräder mit Tretunterstützung durch einen Elektromotor werden immer beliebter, bekannt sind sie unter der Bezeichnung Pedelecs. Mit rund zwei Millionen Exemplaren befinden sie sich in Deutschland bei insgesamt 68 Millionen Fahrrädern zwar noch in der Minderheit, die Nachfrage steigt jedoch kontinuierlich. Pedelecs werden – abhängig von ihrer Motorleistung und der damit verbundenen Höchstgeschwindigkeit – in zwei Klassen eingeteilt. Dies hat Auswirkungen auf die verkehrsrechtliche Einstufung und den Versicherungsschutz.

„Kleine“ Pedelecs

Modelle mit einer maximalen Motorleistung von 250 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern gelten rechtlich als Fahrrad. Rund 95 Prozent der in Deutschland betriebenen Pedelecs fallen in diese Kategorie. Sie dürfen auf Fahrradwegen gefahren werden und unterliegen keiner gesetzlichen Helm- und Versicherungspflicht. Nach bisheriger Einschätzung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) sind Pedelecs im Straßenverkehr nicht gefährlicher als Fahrräder. Problematisch sei mitunter, dass die Nutzergruppe mit dem Handling nicht immer vertraut sei. Denn durch die motorische Unterstützung ergeben sich andere Fahreigenschaften – etwa in Kurven, auf Gefällestrecken oder beim Bremsen.

„Zur eigenen Sicherheit sollte immer ein Helm getragen werden. Bei einem Sturz oder einer Kollision kann er vor schweren Schädel-Hirn-Verletzungen bewahren und lebensrettend sein“, rät Frank Manekeller, Leiter Haftpflicht-, Unfall-, Sachschaden bei der HDI Versicherung AG. Zusätzliche Sicherheit – zumindest was mögliche finanzielle Folgen eines Unfalls angeht – biete eine private Unfallversicherung. Und wenn der Fahrer eines Pedelec einen Schaden verursacht, etwa einen Fußgänger anfährt oder ein parkendes Auto touchiert? „In diesem Fall tritt in der Regel die Privat-Haftpflichtversicherung ein. Bei uns sind nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Pedelecs bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h mitversichert“, so Manekeller. Wer sich ein Pedelec kauft, sollte bei seinem Privat-Haftpflichtversicherer nachfragen, ob Schäden durch den Gebrauch mitversichert sind.

Leistungsstärkere Pedelecs

Das „große“ Pedelec, auch bekannt als „Pedelec 45“ oder „S-Pedelec“, ist fast doppelt so schnell unterwegs wie sein kleiner Bruder. Mit einer Leistung von bis zu 500 Watt erreicht es eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometern. Deshalb gilt es verkehrsrechtlich als Kleinkraftrad. Es darf nur auf der Straße oder auf Radwegen gefahren werden, die mit „Mofa frei“ gekennzeichnet sind. „Ein Helm ist beim Fahren von S-Pedelecs ebenso Pflicht wie die Fahrerlaubnis der Klasse M. Der Halter benötigt – wie bei einem Mofa – eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen“, erläutert Torsten Sauer, Leiter Produktmanagement Kraftfahrt Privat und Firmen bei HDI. Die jährlich wechselnden Kennzeichen gebe der Versicherer ab dem Saisonstart zum 1. März aus.

(Bild: Die Beliebtheit von Pedelecs steigt kontinuierlich: Längere Strecken lassen sich auf diese Weise ganz unangestrengt bewältigen – Foto: djd/HDI)

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