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Samstag, April 20, 2024

Mehr Tempo-30-Zonen

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In Zukunft soll es vor Kindergärten, Schulen oder Altenheimen mehr Tempo-30-Zonen geben. Die Vorschrift, wonach Länder und Kommunen zuerst nachweisen müssen, dass es sich um einen Unfallschwerpunkt handelt, soll gekippt werden.

Zu diesem Zweck will die Bundesregierung die Straßenverkehrsordnung ändern, so dass Tempo-30-Zonen leichter eingeführt werden können. So schreibt die ‚Süddeutsche Zeitung‘

Länder und Kommunen sollen einfacher auch auf Hauptverkehrsstraßen etwa an Schulen, Kindergärten, Altenheimen oder Krankenhäusern Tempolimits einführen können.

Bei dieser Berichterstattung beruft sich die SZ auf einen Entwurf des Verkehrsministeriums, dem zufolge die Straßenverkehrsordnung auch in weiteren Punkten geändert werden soll. So sollen in Zukunft Kinder auf Fahrrändern auch von Erwachsenen auf dem Gehweg begleitet werden dürfen. Heute ist das noch verboten. Zudem soll neu geregelt werden, dass E-Bike-Fahrer auch Radwege nutzen können. Allerdings nur dann, wenn die Motorunterstützung nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde aufweist.

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