Der Sohn einer Arztfamilie stirbt. Und weil die Familie davon überzeugt ist, dass es sich nicht um Selbsttötung gehandelt hat sondern um ein Verbrechen, hat sie nach dem Tod ihres Sohnes darum gebeten, eine Obduktion durchzuführen – ohne Erfolg. Die zuständige Staatsanwaltschaft in St. Gallen (Schweiz) sieht keinen Grund, dieser Forderung nachzukommen. Nun hat die Familie den Fall mittels einer ungewöhnlichen (Todes-) Anzeige im „St. Galler Tagblatt“ publik gemacht: