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Samstag, April 20, 2024

Routerzwang wird abgeschafft

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Internetnutzer können ab dem 1. August 2016 selbst entscheiden, mit welchem Endgerät (Router oder Modem) sie zu Hause online gehen. Der bis dahin bestehende Routerzwang durch die Internetanbieter wird damit abgeschafft.

Dieses Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikations-Endgeräten hatte der Bundestag bereits Anfang November 2015 verabschiedet. Das Gesetz verbietet den Providern, Endgeräte (Router und Modem) als Teil ihrer technischen Infrastruktur zu behandeln. Den neuen Vorgaben zu Folge endet das Hoheitsgebiet der Provider an der Anschlussdose an der Wand. Sie wird in diesem Gesetz als sogenannter „passiver Netzabschluss“ definiert. Die Entscheidung darüber, welche Endgeräte (Router und Modem) hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden, obliegt daher grundsätzlich den Endkunden (Verbrauchern).

Die Provider müssen zukünftig die Internet-Zugangsdaten auch Kunden mitteilen, die mit einem eigenen Gerät online gehen möchten“ kommentiert Rechtsanwältin Andrea Estermeier, Volljuristin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „Die Provider dürfen für diese Datenübermittlung keine Kosten erheben. Das neue Gesetz betrifft nicht nur DSL-Kunden, sondern auch Nutzer von Glasfaser und Kabelanschlüssen.“

Weitere Informationen erhalten Sie in der Beratungsstelle des VerbraucherSerivce Bayern, Ludwigsplatz 4, 94032 Passau, Tel. 0851/33490 oder unter verbraucherservice-bayern.de.

(Pressemitteilung Verbraucher-Service Bayern v. 02.03.2016)

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