Berlin. Union und SPD haben sich im Zusammenhang mit dem neuen Telemediengesetz darauf geeinigt, den Weg für offene private WLAN-Hotspots freizumachen. So wird jetzt die sogenannte ‚Störerhaftung‘ abgeschafft. Denn bislang mussten private Betreiber von öffentlichen Hotspots für das Fehlverhalten von Nutzern haften; beispielsweise bei illegalen Downloads. Nun genießen in Zukunft auch private oder nebengewerbliche Anbieter das Haftungsprivileg von gewerblichen Internet-Providern.
(Quelle: via news-republic.com)