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Freitag, März 29, 2024

Elektronische Zigaretten und (E-)Shishas: Kein Verkauf mehr an Jugendliche

Lesestoff

Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 28. Januar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas (18/6858, 18/7205) in der vom Familienausschuss geänderten Fassung (18/7394) angenommen. Damit werden die Abgabe- und Konsumverbote von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas (Wasserpfeifen)ausgedehnt. Sie dürfen auch über den Versandhandel nur noch an Erwachsene abgegeben werden. Das Abgabeverbot von Tabakwaren im Jugendarbeitsschutzgesetz wird ebenfalls auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas ausgedehnt. Laut Bundesregierung wurde 2014 mehr als 200 Millionen Euro Umsatz mit nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten elektronischen Shishas gemacht. In einer bei Enthaltung der Opposition angenommenen Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, im Jugendschutzgesetz umgehend ein Abgabe- und Konsumverbot an Kinder und Jugendliche von nikotinfreien Erzeugnissen, die durch konventionelle Wasserpfeifen eingeatmet werden, vorzulegen. Als Beispiele werden Dampfsteine, Kräutermischungen, Pilze und Gele genannt. Auch müsse das Werbeverbot für Tabakwaren bei Filmvorführungen auf E-Zigaretten, E-Shishas und Wasserpfeifen ausgedehnt werden.

(Quelle: Bundestag.de)

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