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Donnerstag, März 28, 2024

Inflation, Gaspreisdeckel, Bürgergeld

Lesestoff

Was ändert sich 2023?

(akz-o) Wir erleben umwälzende Zeiten – mit mehreren ernsten Krisen gleichzeitig und einer Inflation, die kaum jemand für möglich gehalten hätte. Nicht nur deshalb gibt es bei Steuern und Finanzen im neuen Jahr kleinere und größere Neuerungen. Die wesentlichen Änderungen haben Finanzexperten der Targobank zusammengefasst:

Familien: Mit Januar steigt das Kindergeld und Einkommensteuerpflichtige Eltern profitieren von einem erhöhten Kinderfreibetrag. Zudem wird für Eltern volljähriger Kinder der Ausbildungsfreibetrag auf 1.200 Euro und der Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen auf 250 Euro monatlich angehoben.

Studierende profitieren von einem deutlich erhöhten BAföG-Satz. Auch der Zuschuss zur Miete steigt und Jobs bis Euro 330 Euro monatlich wirken sich nicht mehr negativ auf das BAFöG aus. Eine Einmalzahlung von 200 Euro zur Abmilderung der gestiegenen Lebenshaltungskosten soll zudem Anfang 2023 ausgezahlt werden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt auf 10.908 Euro. Steuerersparnisse können sich auch durch die Homeoffice-Pauschale ergeben. Allerdings steigen der Zusatzbetrag für die gesetzliche Krankenkasse und die Beiträge für Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Um die sogenannte kalte Progression zu verringern, werden die Grenzen zum nächsthöheren Einkommensteuersatz nach oben verschoben.

Arbeitsuchende und Geringverdienende: Für Beschäftigte im Niedriglohnbereich wurde der Mindestlohn bereits auf 12 Euro angehoben. Aus dem Arbeitslosengeld II soll ab Januar das Bürgergeld mit einer Erhöhung der Regelsätze werden. Haushalte mit niedrigem Einkommen können wegen der gestiegenen Energiekosten ab Anfang 2023 im Schnitt mit 370 Euro Wohngeld rechnen.

Rentnerinnen und Rentner: Kurz vor dem Jahreswechsel sollen Rentnerinnen und Rentner eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Von der Anhebung des Einkommensteuerfreibetrags auf 10.908 Euro werden auch viele Ruheständler profitieren.

Sparen und Kapitalanlage: 2023 steigt der Freibetrag für Kapitalerträge Alleinstehender auf 1.000 Euro. Für Ehepaare gilt das Doppelte. Darüber liegende Erträge werden pauschal mit 25 Prozent versteuert. „Sinnvoll ist es, früher erteilte Freistellungsaufträge an die neue Situation anzupassen“, rät Otmar Lang, Chefvolkswirt der Targobank, „selbst wenn man zu viel abgeführte Kapitalertragsteuer nach der Steuererklärung zurückerhält“.

Hausbesitz und Miete: Die Gaspreise werden durch den auf 7 Prozent gesenkten Mehrwertsteuersatz etwas abgemildert. Außerdem soll es lukrativer werden, ein bestehendes oder geplantes Eigenheim mit einer Photovoltaik-Anlage auszustatten. Die hauptsächliche Entlastung bei den Heizkosten soll die sogenannte Gaspreisbremse bewirken. Zunächst übernimmt der Staat anstelle der Fernwärme- oder Gasverbraucher die Dezember-Abschlagszahlung. Bei der Festlegung des Abschlags soll nicht nur die bisherige Verbrauchsmenge, sondern auch der im Dezember geltende Gaspreis herangezogen werden.

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