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Freitag, April 19, 2024

Hochschulen zukunftsfähig machen

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ORH berät zur Personalverwaltung und zum IT-Einsatz

München. Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat Mängel beim IT-Einsatz und bei der Personalverwaltung der Universitäten festgestellt, insbesondere beim Informationssicherheitsmanagement und bei der Digitalisierung in der Personalverwaltung. Der ORH empfiehlt in zwei Beratenden Äußerungen zum IT-Einsatz sowie zur Personalverwaltung vor allem eine Optimierung des IT-Einsatzes, eine Verbesserung der Informationssicherheit, klare personalrechtliche Vorgaben, eine höhere Qualitätssicherung in der Personalverwaltung sowie eine engere Zusammenarbeit der Hochschulen.

Die bisherigen neun staatlichen Universitäten und 17 staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern beschäftigen rund 140.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Bereichen: die Bezüge belaufen sich auf rund 3 Milliarden Euro jährlich. Allein die neun staatlichen Universitäten geben nach den Berechnungen des ORH rund 159 Millionen Euro und damit 5 Prozent ihres Haushaltsvolumens für den IT-Einsatz aus.

Mit seinen Prüfungserkenntnissen will der ORH Landtag und Staatsregierung im Rahmen der aktuellen Hochschulreform beraten und unterstützen. Eine fortschrittliche Nutzung von luK-Technologien ist das zentrale IT-Thema. Gerade aber beim Informationssicherheitsmanagement besteht dringender Handlungsbedarf. Zudem hatte die Mehrzahl der geprüften Universitäten ihre IT-Organisation noch nicht einmal entsprechend der bereits 2010 selbst definierten IT-Strategie der Hochschulen weiterentwickelt. Auch fehlt es an einem IT-Controlling; Synergieeffekte durch hochschulinterne Konsolidierung und intensivere hochschulübergreifende Zusammenarbeit werden zudem nicht ausreichend genutzt.

Die im geplanten Hochschulinnovationsgesetz vorgesehene Zusammenarbeit der Hochschulen wurde bisher auch bei der Digitalisierung der Personalverwaltung nur bruchstückhaft verwirklicht. Trotz bestehender und bewährter staatlicher Softwarelösungen wird vielfach noch stark papiergebunden oder mit selbst erstellten, mitunter aufwendigen Insellösungen gearbeitet. Zentrale Personalthemen sind: Gewinnung qualifizierten wissenschaftlichen Personals sowie klare und vollziehbare Regelungen für die Vergütung der Professoren, Zulagen, Nebentätigkeiten und unternehmerische Tätigkeiten. Weiter hat der ORH festgestellt, dass in zahlreichen Fällen fachfremdes Personal mit Personalverwaltungsaufgaben betraut wird. Rund ein Drittel des in der Verwaltungs-IT eingesetzten Personals ist befristet beschäftigt. Professionelle Personalentwicklungskonzepte sollten erarbeitet werden. Fortlaufende Qualitätssicherung in der Personalverwaltung verringert Fehler, was auch die Gefahr von falschen Bezüge-Festsetzungen und erheblichen Fehlzahlungen minimieren kann.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof empfiehlt dringend, die Digitalisierung von Hochschulen, insbesondere auch im Verwaltungsbereich, weiter voranzutreiben. Dazu sollten die Hochschulen weitreichendere Kooperationen schließen. Dem Wissenschaftsministerium kommt nach dem geplanten Hochschulinnovationsgesetz eine zentrale Rolle für die strategische Hochschulsteuerung zu.

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