6.2 C
Hutthurm
Donnerstag, April 25, 2024

Gutachten nach dem Unfall

Lesestoff

Gibt es das Recht auf einen eigenen Gutachter?

Wenn es darum geht, nach einem Unfall Schadensersatz von der Versicherung zu bekommen, bedarf es in der Regel eines Sachverständigen. Dieser muss feststellen, welche Schäden auf den Unfall zurückzuführen sind.

Wichtig dabei ist, wie hoch der Restwert des Unfallfahrzeugs angesetzt wird, welche Wertminderung vorliegt und wie der Wiederbeschaffungswert einzuschätzen ist. Ab einer bestimmten Schadenshöhe ist ein Gutachten ohnehin erforderlich. Wird nun der Sachverständige von der Versicherung beauftragt oder kann man diesen selbst auswählen?

Die ganze Story zum Nachlesen unter diesem (PDF-) Link (Seite 15); ‚Mein Passau‘, Ausgabe KW 05/18.

- Werbung-

More articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Anzeige -

Letzte Beiträge