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Donnerstag, April 18, 2024

Gestiegene Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe in Bayern

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Rund 127.00 Personen erhalten Leistungen nach dem SGB IX

Fürth / Schweinfurt. Die Bruttoausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX liegen in Bayern 2021 bei rund 3,38 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Bruttoausgaben damit um rund 7,5 Prozent gestiegen (2020: 3,15 Milliarden Euro). Abzüglich der Einnahmen verbleiben Nettoausgaben in Höhe von 3,25 Milliarden Euro. Knapp zwei Drittel der Bruttoausgaben entfallen auf Leistungen zur sozialen Teilhabe (2,18 Milliarden Euro).

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen den Leistungsberechtigten eine individuelle und selbstbestimmte Lebensführung sowie die Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, erhalten am Jahresende 127.015 Personen in Bayern Eingliederungshilfe. 90.775 Personen erhalten dabei Leistungen zur sozialen Teilhabe. Dies umfasst unter anderem Assistenzleistungen (54.855 Personen) und heilpädagogische Leistungen (28.500 Personen). Mit 33.420 Empfängerinnen und Empfängern stellen Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen die wichtigste Art der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dar.

Rund sechs von zehn Personen mit Leistungsbezug am Jahresende 2021 sind männlich (76.485 Personen). Knapp 55 Prozent (69.250 Personen) der Empfängerinnen und Empfänger sind zwischen 18 und 64 Jahre alt, rund 39 Prozent (49.545 Personen) minderjährig.

Die bis Ende 2019 im Sechsten Kapitel SGB XII geregelten Leistungen der Engliederungshilfe wurden zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) überführt. Sie werden seitdem separat statistisch erfasst. Zuvor waren sie Bestandteil der Statistiken der Sozialhilfe nach dem SGB XII.

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