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Samstag, Oktober 11, 2025

„Nachbarschaftsdienste“ für pflegebedürftige Menschen können bei der Pflegekasse abgerechnet werden

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Schulung ist erforderlich, um Leistungen abrechnen zu können

In ländlichen Regionen ist es selbstverständlich, dass Nachbarn, Freunde oder Bekannte helfen, wenn jemand Unterstützung im Alltag benötigt. Diese sogenannten „Nachbarschaftsdienste“ erfolgen oft unentgeltlich. Seit 2021 haben jedoch auch Einzelpersonen, die pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 unterstützen, die Möglichkeit, ihre Leistungen mit der Pflegekasse abzurechnen – vorausgesetzt, sie absolvieren eine entsprechende Schulung. Wichtig ist, dass die unterstützende Person mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist. Damit kommen zum Beispiel Bekannte, Freunde oder Verwandte ab dem dritten Grad – etwa Nichten oder Neffen – infrage.

Um interessierten Helferinnen und Helfern diese Möglichkeit zu eröffnen, bietet das Landratsamt Freyung-Grafenau am Mittwoch, 29. Oktober 2025, von 10:00 bis 16:30 Uhr eine kostenfreie Schulung im großen Sitzungssaal des Landratsamtes, Grafenauer Straße 44, 94078 Freyung, an. Zu den abrechenbaren Tätigkeiten gehören unter anderem das Gestalten von Aktivitäten wie Spaziergängen oder Freizeitangeboten, das Führen von Gesprächen oder das Vorlesen sowie die Begleitung zu Veranstaltungen und sozialen Treffen. Bereits wenige Stunden gemeinsame Zeit können für hilfebedürftige Menschen eine große Bereicherung sein. Monatlich stehen dafür pro betreute Person bis zu 131 Euro zur Verfügung. Eine Einzelperson darf maximal drei pflegebedürftige Personen unterstützen und diese Aufwendungen anschließend über die Pflegekasse abrechnen.

Voraussetzung ist die Teilnahme an der kostenfreien Schulung. Sie richtet sich
sowohl an neue Interessierte als auch an diejenigen, die bereits unentgeltlich helfen. Die Schulung ermöglicht es Helferinnen und Helfern, einen wichtigen Beitrag zu leisten und gleichzeitig eine finanzielle Anerkennung für ihr Engagement zu erhalten. Sie trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange selbstständig in ihrem gewohnten Umfeld leben können. Da immer mehr ältere Menschen und Personen mit Behinderung auf Unterstützung angewiesen sind, werden in den Gemeinden dringend weitere Helferinnen und Helfer gesucht.

Anmeldung erforderlich!

Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen begrenzt, daher ist eine Anmeldung erforderlich per E-Mail: senioren@landkreis-frg.de oder telefonisch: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr unter 08551 / 57-1607. Die Schulung wird vom Koordinationsbüro für Senioren und der Gesundheitsregion plus gemeinsam organisiert. Weitere Informationen sind unter www.einzelperson-bayern.de abrufbar.

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