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Samstag, April 20, 2024

Die häusliche Pflege gewinnt zunehmend an Bedeutung

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Knapp 492 000 Pflegebedürftige in Bayern am Jahresende 2019

Bayern. Die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Pflegeversicherung in Bayern lag zum Jahresende 2019 bei 491 996. Rund 82 Prozent der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre alt oder älter, so teilt es das Bayerische Landesamt für Statistik mit. Über die Hälfte der Leistungsempfängerinnen und Empfänger erhielt ausschließlich Pflegegeld (259 048). Im Jahr 2019 wurden erstmals mehr Menschen durch ambulante Dienste gepflegt (117 382) als vollstationär in Pflegeheimen (115 200).

Seit 1999 ist die Anzahl der Menschen in Bayern, die eine Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, um rund 67 Prozent gestiegen (1999: 294 294), wobei sich besonders in den letzten Jahren ein starkes Wachstum abgezeichnet hat.

Rund 82 Prozent (403 761) der Pflegebedürftigen waren ab 65 Jahre alt. 80 Jahre alt oder älter waren 285 355 Menschen bzw. 58 Prozent. Mit 305 731 Leistungsempfängerinnen war die Mehrheit der Pflegebedürftigen weiblich, während 186 265 Männer Pflegeleistungen erhielten.

Die Mehrheit der Pflegebedürftigen war den Pflegegraden II und III zugeordnet. 848 Leistungsempfängerinnen und -empfänger waren noch keinem Pflegegrad zugeordnet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Menschen einem Krankenhausaufenthalt direkt in eine Pflegeeinrichtung entlassen werden.

Insgesamt 232 506 Menschen erhielten ausschließlich Pflegegeld, 26 542 Pflegebedürftige mit Pflegegrad I erhielten Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag und 366 Pflegebedürftige mit Pflegegrad I nutzen teilstationäre Leistungen.

Am Jahresende 2019 nahmen 117 382 Menschen die Unterstützung ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste in Anspruch. Damit überstieg die Anzahl der durch ambulante Dienste Versorgten erstmals die Anzahl der vollstationär Gepflegten. Insgesamt 115 200 Pflegebedürftige wurdne vollstationär in einem Pflegeheim versorgt.

1) Ab 2019 einschließlich durch ambulante Betreuungsdienste versorgte Pflegebedürftige. Sofern Pflegebedürftige Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes und z.B. parallel eines ambulanten Betreuungsdienstes erhalten, kann es zu Doppelzählungen kommen.
2) Ohne Empfänger/-innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt. Stichtag: 31.12.2019. Zudem ohne Empfänger/-innen von Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Diese werden bereits bei der vollstationären bzw. ambulanten Pflege erfasst.
3) Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 – mit ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag bzw. ohne Leistungen der ambulanten Pflege- / Betreuungsdienste oder Pflegeheime.
4) Empfänger/-innen von Tages- und Pflegegeld oder Nachtpflege erhalten in der Regel auch ambulante Pflege. Sie sind dadurch bereits bei der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt erfasst und werden im statistischen Bericht nur nachrichtlich ausgewiesen. Ausgenommen sind Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 (diese erhalten kein Pflegegeld und werden daher in der Summierung der Pflegebedürftigen insgesamt berücksichtigt).

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