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Freitag, März 29, 2024

Endlich wieder ein Konzert – aber dann kein Einlass…

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Bei Problemen ist schnelles Handeln wichtig

Über Monate hinweg war es aufgrund der Covid19-Pandemie nicht möglich, doch seit einigen Wochen finden wieder Konzerte statt, zumeist unter freiem Himmel. Um Nachverfolgungsmöglichkeiten zu gewährleisten, werden Tickets nun noch häufiger personalisiert, als es vor der Pandemie der Fall war. Doch was ist zu tun, wenn die Eintrittskarte auf jemand anderen läuft, diese nicht rechtzeitig ankommt oder man das Ticket verloren hat? Der VerbraucherService Bayern gibt Tipps.

„Wenn Sie eine nicht auf Ihren Namen personalisierte Konzertkarte oder ein sonstiges Veranstaltungsticket haben, wei Sie es zum Beispiel geschenkt bekommen oder auf dem Zweitmarkt erworben haben, sollten Sie so schnell wie möglich mit dem Veranstalter Kontakt aufnehmen, um sich nach einer Umschreibungsmöglichkeit zu erkundigen. Andernfalls bekommen Sie beim Einlass gegebenfalls Schwierigkeiten“, empfiehlt Eva Traupe, Volljuristin beim VSB. „Im Nachhinein können Sie nur noch Rückforderungsansprüche gegen den Verkäufer geltend machen.“ Wenn Verbraucher:innen Tickets auf dem Zweitmarkt gekauft haben, bleiben sie aber häufig auf ihren Rückforderungsansprüchen sitzen, da sie den eigentlichen Verkäufer oftmals gar nicht kennen.

Wenn man Eintrittskarten online bestellt und diese erst nach dem Konzerttermin per Post ankommen, hat man die Möglichkeit, die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern bzw. diesen zurückzufordern. Um das Konzert doch noch sehen zu können, sollte man sich allerdings schnellstmöglich mit der Vorverkaufsstelle in Verbindung setzen, um zu eruieren, welche Lösungsmöglichkeiten es gibt, wie beispielsweise Ersatztickets an der Abendkasse hinterlegen zu lassen.

„Haben Sie Ihre Eintrittskarte verloren oder die entsprechende Email mit den Online-Tickets versehentlich gelöscht, so sind Sie auf Kulanz des Veranstalters angewiesen“, erklärt Traupe. „Ist Ihre Eintrittskarte bereits vor Konzertbeginn beschädigt, so führt das in der Regel zu keinen Problemen, solange alle wichtigen Bestandteile ausreichend kenntlich sind.“

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