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Mittwoch, April 24, 2024

Die ‚Verpflichtungserklärung‘ – spart Geld und Ärger, senkt Risiken

Lesestoff

Gemäß Unfallverhütungsvorschrift sind Auftraggeber verpflichtet, Auftragnehmer (auch Hersteller und Händler) schriftlich zu verpflichten, alle gesetzlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Anforderungen einzuhalten.

Die Berufsgenossenschaft hat diese Verpflichtung zum Anlass genoommen, den Landwirten, Forstunternehmen und Garten-/Gala-Bau-Betrieben ein Formblatt zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Vordruck wird der Lieferant verpflichtet, ausdrücklich das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben zu unterschreiben – bevor der jeweilige Kaufvertrag unterschrieben wird.

Wenn Lieferfirmen, Händler und Hersteller oft zögern, das Papier zu unterschreiben, hat das oft einfache Gründe:

  • Sie kennen die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für ihre Produkte nicht.
  • Sie haben vergessen, ihre Produkte bezüglich der Einhaltung vor Lieferung zu überprüfen.
  • Sie kennen die Mängel, wollen oder können diese vor Auslieferung aber nicht (mehr) beheben.

Wenn nun das Produkt (die Maschine, das Gerät, die Anlage) auf dem Betrieb ist und im Einsatz sicherheitstechnische und/oder gesundheitsschädliche Merkmale erkennbar werden, ist es Pflicht des Betriebsleiters, die Mängel vor jeder weiteren Benutzung zu beheben.

Mit unterschriebener Verpflichtungserklärung kann der Betreiber/Unternehmer die produktbezogenen Kosten dem Lieferanten in Rechnung stellen, wenn Mängel bei bestimmungsgemäßer Verwendung auftreten und die Sicherheit und Gesundheit von Personal gefährdet sind.

Als „Freischein“ für den Kauf mängelbehafteter Produkte und nachfolgender Reklamationen zum Einsparen von Kaufkosten funktioniert die „Verpflichtungserklärung“ in keinem Fall.


Verpflichtungserklärung (Muster), PDF

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