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Mittwoch, April 24, 2024

Schulen und Kitas im Stadtgebiet Passau öffnen frühestens am kommenden Mittwoch

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Entscheidung dazu trifft Stadt Passau am kommenden Montag

Passau. Der 7-Tage-Inzidenzwert laut RKI beträgt für die Stadt Passau heute 104,2. Die Stadt Passau hat deshalb heute in Absprache mit den betroffenen Schulleiterinnen und Schulleitern sowie den Vertretern des staatlichen Schulamts entschieden, die Entwicklung des Inzidenz-Wertes am Wochenende abzuwarten und eine Entscheidung über die Öffnung der Schulen und Kitas am kommenden Montag, 22.02.2021 zu treffen. Die Öffnung würde dann aber erst ab Mittwoch, 24.02. gelten, um für die Schulen und Einrichtungen, die Eltern und auch die Verkehrsbetriebe eine entsprechende Vorlaufzeit für die Organisation zu gewährleisten. Die Entscheidung für eine Öffnung würde dann jedenfalls bis einschließlich Freitag, 26.02. gelten.

Eine entsprechende Bekanntmachung und Information der Schulen, Kitas sowie der Öffentlichkeit erfolgt selbstverständlich durch die Stadt Passau am kommenden Montag.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Ich habe selten eine so unpraktikable Lösung wie bei den Schulen gesehen. Der reinen Lehre folgend müssten wir in Passau je nach Situation tageweise entscheiden, ob die Schulen und Kitas auf sind oder zu. Wir haben aber insbesondere die Interessen der Schüler, der Eltern und derjenigen, die das Schulleben organisieren, im Blick. Deshalb habe ich mich heute in einer Videokonferenz mit den betroffenen Schulen auf einen Weg verständigt, der ein Mindestmaß an Planungssicherheit gewährleistet.“

Ab Montag, 22. Februar 2021 besteht entsprechend der staatlichen Regelungen grundsätzlich die Möglichkeit, den Unterrichtsbetrieb in Wechsel- oder Präsenzform für bestimmte Schulen bzw. Jahrgangsstufen wieder aufzunehmen und die Kindertagesstätten zu öffnen. Voraussetzung dafür ist, dass der Inzidenzwert in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt unter 100 liegt. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, entscheidet das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, ob und wann die Form des Unterrichts geändert wird. Präsenzunterricht kann dort stattfinden, wo im Klassenraum zwischen allen Schülerinnen und Schülern ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ansonsten wird auf Wechselunterricht umgestellt.

Betroffen von dieser Regelung sind insbesondere:

  • an Grundschulen die Jahrgangsstufen 1 bis 4
  • an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren, einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen, sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf
  • an Mittelschulen und Förderzentren die Jahrgangsstufen 9 und 10 sowie die Vorbereitungsklassen
  • an Mittelschulen die Deutschklassen der Jahrgangsstufe 9 einschließlich der jahrgangskombinierten Klassen mit Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 9
  • an den Realschulen die Jahrgangsstufe 10
  • an den 4-stufigen Wirtschaftsschulen die Jahrgangsstufe 10 sowie an den 2-stufigen Wirtschaftsschulen die Jahrgangsstufe 11
  • Jahrgangsstufen an allen sonstigen beruflichen Schulen, in welchen Schülerinnen und Schüler bis zum 31. Juli 2021 Abschlüsse (einschließlich Kammerprüfungen) erwerben.

Die Regelung gilt ebenso für Einrichtungen der beruflichen Aus- und Fortbildung, der außerschulischen Bildung, für Musikschulen und Fahrschulen.

Von dieser Regelung ausgenommen sind die Abitur- bzw. Abschlussklassen, die bereits zum 01. Februar in die Schule zurückgekehrt sind. Für sie kann weiter Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand stattfinden.

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