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Freitag, April 19, 2024

Bisherige Regelungen bei einer erhöhten Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Freyung-Grafenau gelten vorerst unverändert weiter

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Regelungen zu touristischen Ausflügen bleiben über das Wochenende bestehen und werden ab Montag außer Kraft gesetzt

FRG. Im Landkreis Freyung-Grafenau war am 11.01.2021 die Sieben-Tages-Inzidenz über 200. Seit diesem Tag sind – aufgrund der aktuell gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaates Bayern – touristische Tagesausflüge für die Einwohner des Landkreises Freyung-Grafenau über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus nicht erlaubt.

In dem Zusammenhang konnte das Landratsamt zusätzlich anordnen, dass touristische Tagesausflüge in den Landkreis Freyung-Grafenau untersagt sind. Davon hat das Landratsamt Freyung-Grafenau Gebrauch gemacht und eine seit dem 12.01.2021 gültige Allgemeinverfügung erlassen.

Entsprechend der Allgemeinverfügung sind also auch touristische Tagesausflüge von Personen, die nicht im Landkreis Freyung-Grafenau wohnen, in den Landkreis Freyung-Grafenau generell untersagt. Abweichend davon sind touristische Tagesausflüge in den Landkreis Freyung-Grafenau aber erlaubt, wenn die Personen aus einem benachbarten Landkreis (Deggendorf, Passau, Regen) stammen, und den 15-km-Radius um ihre Wohnortgemeinde nicht verlassen.

Der Inzidenzwert von 200 wurde im Landkreis Freyung-Grafenau an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Demzufolge könnte das Landratsamt das Außerkrafttreten der Regelungen anordnen. Das Landratsamt hat sich mit der Frage beschäftigt, ob es möglich ist, den Ausflug-Radius innerhalb des Landkreises aufzuheben, aber weiterhin touristische Tagesausflüge aus anderen Landkreisen zu untersagen. Eine verbindliche Rechtsauskunft der übergeordneten Stellen konnte kurzfristig leider nicht gegeben werden.

Es heißt also entweder oder. Entweder die bisherige Regelung beibehalten oder sowohl den Ausflug-Radius innerhalb des Landkreises wieder aufheben als auch touristische Tagesausflüge aus anderen Landkreisen wieder erlauben.

Das Landratsamt hat entschieden, die bestehenden Regelungen über das Wochenende beizubehalten und mit Wirkung zum Montag außer Kraft setzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Inzidenz am Montag weiterhin unter 200 liegt, wovon nach derzeitigem Stand auszugehen ist.

Landrat Sebastian Gruber begründet das Vorgehen wie folgt:

Infektionsgeschehen: Erfreulicherweise ist die Inzidenz bis Montag den 18.01.2021 gesunken, steigt aber in den letzten Tagen wieder leicht an. Die Situation ist also nach wie vor angespannt, allen voran in den Kliniken.

Situation in den Nachbar-Landkreisen: In den Landkreisen Passau und Regen liegt die Inzidenz weiterhin über 200. Dort gilt die Regelung also auf alle Fälle weiter. Der Landkreis Deggendorf ist ebenfalls bereits unter 200, könnte am Samstag die Regelung aufheben, wird das aber nach Auskunft des dortigen Landratsamtes am kommenden Montag final entscheiden und festlegen.

Das würde also konkret am Wochenende zu folgender Situation führen. Für Besucher z. B. aus Landshut, Regensburg usw. wäre am kommenden Wochenende ein Ausflug zum Wandern, Skilanglauf usw. nach PA und REG nicht erlaubt, die Durchreise mit „Endstation FRG“ schon. Das ist nicht logisch und kann ggf. auch zu einem erhöhten, sogar verstärkten Besucheraufkommen im klassischen Ausflugslandkreis Freyung-Grafenau führen. Bergwachten, Rettungsdienste, Notaufnahmen und im schlimmsten Fall auch die Intensivstationen der Krankenhäuser würden durch ein erhöhtes Besucheraufkommen aber zusätzlich und unnötigerweise belastet.“

Landrat Sebastian Gruber ergänzt: „Die letzten Wochenenden vor Erlass dieser Regelung kamen sehr viele Besucher, allen voran zu den bekannten Ausflugszielen. Nachdem es kaum Alternativen (u. a. Freilichtmuseum, Skilifte, Besucherzentren des Nationalparks usw.) gab und auch weiterhin nicht gibt, führte dies zu teilweise größeren Ansammlungen bis hin zu Parkplatz- und Sicherheitsproblemen. Am vergangenen Wochenende hingegen war die Situation an den Ausflugszielen in FRG absolut in Ordnung und weitestgehend entspannt. Wir hoffen, dass es auch am kommenden Wochenende so sein wird. Für die Landkreisbürger gibt es innerhalb von 15 km Luftlinie (ab Gemeindegrenze) vielfältige Möglichkeiten, einen gelungenen Ausflug zu unternehmen. Zudem wird sowohl das Infektionsgeschehen als auch das Unfallaufkommen entlastet, wenn keine Besucher aus anderen Regionen den Landkreis ansteuern. Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern für das vernünftige und besonnene Verhalten. Darüber hinaus bitten wir all die Freunde des Landkreises Freyung-Grafenau um Verständnis. Es ist nach wie vor eine außergewöhnliche Situation, die außergewöhnliche Maßnahmen erfordert. Wohl wissend, dass diese Einschränkungen anstrengend, belastend und teilweise auch nervig sind.“

Abschließend weist das Landratsamt ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den 15 km ausschließlich um sog. touristische Tagesausflüge handelt. Die Beschränkung gilt nicht für Fahrten weiter als 15 km, die im Zusammenhang mit Familie, Einkauf und Beruf stehen.

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