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Freitag, April 19, 2024

Betriebe sollen systemrelevante Mitarbeiter umgehend nennen

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Einreise aus Tschechien ist nur noch für Mitarbeiter aus systemrelevanten Betrieben möglich

Regen. Strenge Auflagen gelten derzeit auch für Grenzgänger aus Tschechien nach Deutschland. „Das Nachbarland wurde zum Virusvariantengebiet erklärt“, sagt Landrätin Rita Röhrl und dies habe für die Beschäftigten Konsequenzen. „Es dürfen nur noch Pendler, die in systemrelevanten Betrieben und mit dort tatsächlich relevanten Aufgaben betraut sind einreisen“, weiß die Landrätin. Zur Einreise benötigen die Pendler ab Mittwoch nicht nur ihre Arbeitspapiere, sie benötigen auch eine amtliche Bestätigung vom Landratsamt.

Im Landratsamt läuft die Bearbeitung der Anträge bereits auf Hochtouren. Bereits am Sonntag wurden die IHK und die Handwerkskammer unterrichtet, am Montagmorgen wurden die sozialen Einrichtungen, wie Alten- und Pflegeheime angeschrieben. „Alle, die systemrelevante Unternehmen betreiben und relevante Mitarbeiter haben, sollen sich noch am heutigen Montag bei uns melden“, fordert Röhrl die Unternehmer zur umgehenden Mitteilung auf.

Die Unternehmen können ihren Betrieb und alle Mitarbeiter per E-Mail an das Landratsamt melden. Dafür wurde eine eigene E-Mailadresse eingerichtet. Unter pendlertest@lra.landkreis-regen.de sollen die Betriebe den Betriebsnamen und die Tätigkeiten melden. Zudem muss zwingend jeder Mitarbeiter, für den es eine Ausnahmeeinreisegenehmigung geben soll, konkret benannt werden. Benötigt wird der Name des Mitarbeiters, die Bezeichnung der systemrelevanten Tätigkeit, das Kfz-Kennzeichen des Autos mit dem er einreist und es muss eine Person im Unternehmen benannt sein, die für Nachfragen erreichbar ist. Hier müssen auch entsprechende Kontaktdaten angegeben werden.

„Die Liste der systemrelevanten Mitarbeiter muss am Dienstagmorgen an die Regierung weitergeleitet werden“, erklärt die Landrätin und weist darauf hin, dass die Überprüfungen dort sehr streng gehandhabt werden sollen. Insofern wäre es eine Erleichterung für alle Seiten, wenn nur wirklich systemrelevante Mitarbeiter gemeldet werden. Eine gute Hilfestellung hier ist die Feststellung der EU-Kommission aus dem März 2020, damals wurde geregelt, welcher Personenkreis stets den Zugang zur Arbeit haben sollte (siehe Auflistung am Ende).

Bei der Einreise nach Deutschland müssen die Betroffenen neben ihren Ausweispapieren, der Arbeitgeberbescheinigung und der Landkreisbescheinigung auch einen negativen Coronatest, dessen Probenahme innerhalb der letzten 48 Stunden war, vorweisen können.

Abschließend mahnt Röhrl zur Eile: „Zur Berücksichtigung müssen die Anträge bist Dienstag, 8 Uhr, bei uns vorliegen.“

Das muss an das Landratsamt geliefert werden:

  • Name, Vorname des Mitarbeiters aus Tschechien
  • Bezeichnung der systemrelevanten Tätigkeit
  • KFZ-Kennzeichen
  • Verantwortlicher für Rückfragen im Unternehmen (inkl. Kontaktdaten mit E-Mail)

Systemrelevant?

Die EU-Mitgliedstaaten sollten Arbeitskräften die Einreise in das Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats und den ungehinderten Zugang zu ihrem Arbeitsplatz gestatten, wenn sie insbesondere einen der folgenden Berufe ausüben:

– Berufe im Gesundheitswesen, einschließlich paramedizinischer Fachkräfte;  

– Betreuungsberufe im Gesundheitswesen, einschließlich Betreuungspersonal für Kinder, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen;  

– wissenschaftliche Experten im Gesundheitssektor;  

– Arbeitskräfte in der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie;  

– Arbeitskräfte, die an der Lieferung von Waren beteiligt sind, insbesondere an der Lieferkette von Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln, Medizinprodukten und persönlichen Schutzausrüstungen, einschließlich ihrer Installation und Wartung;  

– akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie;  

– Informations- und Kommunikationstechniker sowie sonstige Techniker für die grundlegende Instandhaltung der Ausrüstung;  

– Berufe im Bereich des Ingenieurwesens, wie Ingenieure, Energie – und Elektrotechniker;  

– Personen, die an systemrelevanten oder anderweitig wesentlichen Infrastrukturen arbeiten;

– ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte (einschließlich Wasserwerker);  

– Schutzkräfte und Sicherheitsbedienstete;  

-Berufsfeuerwehrleute/Polizisten/Gefängnisaufseher/Sicherheitswachpersonal/Katastrophen­schutzkräfte;  

– Personen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln tätig sind, sowie verwandte Berufe und Wartungspersonal;

– Bediener von Maschinen für Lebensmittel und verwandte Erzeugnisse (einschließlich Lebensmittelproduktionsmitarbeiter);  

– Arbeitskräfte im Verkehrssektor, insbesondere:  Personenkraftwagen-, Kleintransporter- und Kraftradfahrer, Fahrer schwerer Lastkraftwagen und Busse (einschließlich Busfahrer und Straßenbahnführer) sowie Rettungswagenfahrer, einschließlich Fahrer, die für die Beförderung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union eingesetzt werden, und Fahrer, die EU-Bürger im Zuge ihrer Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat an ihren Herkunftsort befördern;  

– Linienflugzeugführer;  

– Schienenfahrzeugführer; Wagenmeister, Instandhaltungstechniker sowie Personal von  Infrastrukturbetreibern, das mit der Verkehrssteuerung und Kapazitätszuweisung betraut ist;

– Arbeitskräfte in der See- und Binnenschifffahrt;  

– Fischer;

– mit systemrelevanten Funktionen betrautes Personal von öffentlichen Einrichtungen, einschließlich internationaler Organisationen

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