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Samstag, April 20, 2024

Akoholkonsumverbot am Residenzplatz von 22 bis 6 Uhr ab Samstag

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Passau. Ab dem morgigen Samstag, 19. Juni 2021 gilt auf dem gesamten Residenzplatz in der Zeit von 22 bis 6 Uhr täglich ein Alkoholkonsumverbot. Eine entsprechende Allgemeinverfügung in Anlehnung an die geltende Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordung hat die Stadt Passau in Abstimmung mit der Polizei heute bekannt gemacht. Darüber hinaus gilt ein Verbot, alkoholhaltige Getränke in offenen oder geöffneten Behältnissen mit sich zu führen. Die Regelung gilt nicht bei Alkoholkonsum in den konzessionierten Außenbereichen von Gaststätten.

Der Residenzplatz gehört nach Erfahrung der Stadt Passau und aufgrund der Erkenntnisse der Polizeiinspektion Passau zu den öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich insbesondere im Zeitraum der Corona-Pandemie immer wieder Menschenansammlungen außerhalb der infektionsschutzrechtlichen Zulässigkeit zum gemeinsamen Alkoholkonsum gebildet haben – zuletzt nachts am vergangenen Wochenende. Sobald die Witterungsverhältnisse es erlauben, halten sich am Residenzplatz immer wieder alkoholisierte bzw. Alkohol konsumierende Gruppen auf. Die Sicherheitskräfte machten überwiegend die Erfahrung, dass die Personen innerhalb der Gruppen bzw. die Gruppen zueinander die Mindestabstände nicht einhielten. Mund- und Nasen-Bedeckungen wurden nicht getragen. Die benannten Bereiche sind bekannte und beliebte Treffpunkte für Ansammlungen zum gemeinsamen Alkoholkonsum und zum Feiern.

Dass wir alle uns über den beginnenden Sommer freuen und das schöne Wetter draußen in unserer wunderschönen Stadt genießen wollen, ist verständlich. Nicht akzeptabel ist dagegen, dass mit zunehmenden Alkoholkonsum bei manchen alle Schranken fallen und die vorgeschriebenen Corona-Regelungen nicht mehr eingehalten werden. Gerade der Residenzplatz hat sich in den letzten Tagen wieder als Hotspot herauskristallisiert. Deswegen ist es leider erforderlich, zu verschärften Maßnahmen wie jetzt dem Alkoholverbot zu greifen.

Zunehmender Alkoholkonsum birgt die Gefahr, dass Infektionsschutzregeln missachtet werden, wodurch die Ansteckungsgefahr erhöht wird. Mit steigendem Alkoholkonsum sinkt die Bereitschaft, sich an die geltenden Schutzmaßnahmen wie beispielsweise den Mindestabstand zu halten. Personen zeigen sich darüber hinaus mit steigendem Alkoholpegel oftmals uneinsichtig und ignorant. Hinweise auf die Infektionsschutzregeln werden nur noch bedingt angenommen. Entsprechende Anordnungen der Polizeikräfte sind mit Durchsetzungsschwierigkeiten verbunden.

Mit dem schönen Wetter haben Feiern in größeren Gruppen, Vandalismus und Verschmutzungen im öffentlichen Raum massiv zugenommen. Die Stadt Passau hat deshalb die Polizei und die Sicherheitswacht um entsprechende Unterstützung gebeten, um diese Missstände in den Griff zu bekommen. Dazu zählt unter anderem auch, bisherige Maßnahmen wie z.B. das konsequente Ahnden von Verstößen mittels Anzeigeerstattung, zu intensivieren. Darüber hinaus prüft die Stadt Passau aufgrund der besorgniseregenden Entwicklung weitere mögliche Maßnahmen, unter anderem die Ausweitung der Videoüberwachung.

Weiter gültig bleiben Alkoholkonsumverbote, soweit sie sich etwa aus der Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Fußballplätzen sowie Frezeitanlagen oder aus der Verordnung der Stadt über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofs und des Fußgängerbereichs von der Dr.-Hans-Kapfinger-Straße zum Ludwigsplatz in der jeweils gültigen Fassung ergeben.

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