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Mittwoch, April 24, 2024

Bundestrojaner wieder im Einsatz

Lesestoff

Wie u.a. Tagesschau.de mitteilt, hat das Bundesinnenministerium den Einsatz des sogenannten Bundestrojaner wieder genehmigt. Damit wird der Weg frei für die vom Bundeskriminalamt entwickelte Schadsoftware.

Diese entwickelte Software soll zum Ausspähen von Computern verwendet werden und insbesondere bei der Terrorbekämpfung zum Einsatz kommen. Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff soll in das gesamte Genehmigungsverfahren involviert gewesen sein. Das Bundesverfassungsgericht hat 2008 den Einsatz von Trojanern von Seiten der Strafverfolgungsbehörde gebilligt, das jedoch an zahlreichen Bedingungen geknüpft wurde. So kann ein solcher Trojaner nur dann eingesetzt werden, wenn eine schwerwiegende Straftat vorausgesetzt wird. Also bei Gefahr für Leib und Leben oder andere Straftaten, die sich gegen den Bestand des Staates richten.

Diese Schadsoftware soll, so die offizielle Mitteilung, zur Überwachung der Kommunikation der Zielperson eingesetzt werden. Also wenn ein Verdächtiger beispielsweise verschlüsselte VoIP-Lösungen auf seinem Computer installiert hat.
So oder anders. Kritiker eines solchen Einsatztools bleiben aber weiterhin sehr skeptisch.

 

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