Zum weiten Mal musste sich das Amtsgericht in Speyer mit der Frage befassen, ob ein Feuerwehrmann auf dem Weg zum Einsatz schneller fahren darf als erlaubt. Ja, im vorliegenden Fall trifft das zu – das Urteil ist endgültig.
In der Urteilsbegründung sagte der zuständige Richter, dass der Feuerwehrmann mit seiner Fahrt niemanden gefährdet habe. Als Feuerwehrmann habe er ‚Sonderrechte‘ auf dem Weg zu einem Einsatz.
Dieser Feuerwehrmann war im Herbst 2014 auf dem Weg zu einem Großbrand in Speyer mit Tempo 150 auf der B9 unterwegs und wurde geblitzt; erlaubt sind auf dieser Strecke 100 Kilometer pro Stunde. Der Fahrer wollte die Geldstrafe von 160 Euro und das vierwöchige Fahrverbot nicht akzeptieren, weshalb der 36-jährige Mann klagte. In erster Instanz sprach ihn das Amtsgericht Speyer frei. Das akzeptierte die Staatsanwaltschaft nicht und wandte sich gegen diesen Freispruch, weil nicht klar gewesen sei, ob der Einsatz wirklich so dringlich war. Das Oberlandesgericht hob dann den Freispruch auf und verwies die Parteien wiederum an das Amtsgericht in Speyer.
Das nun endgültige Urteil soll auch für andere Feuerwehrmänner und Rettungskräfte die nötige Rechtssicherheit geben, verkündete der Anwalt des Mannes nach der Urteilsverkündigung.
(Quelle: SWR.de)