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Samstag, April 20, 2024

60. Deutscher Verkehrsgerichtstag

Lesestoff

Experten diskutieren wieder rechtliche Fragen

Goslar. Fachleute aus allen Bereichen des Verkehrsrechts und Vertreter von Verbänden werden beim 60. Deutschen Verkehrsgerichtstag vom 17. bis 19. August 2022 in Goslar wieder aktuelle Themen erörtern. Dazu treffen sich die Teilnehmenden wieder in verschiedenen Arbeitskreisen. So wird unter anderem diskutiert, ob bei Verkehrsübertretungen immer Bußgelder und Fahrverbote verhängt werden müssen oder auch andere Sanktionen denkbar sind. Vor zwei Jahren hatte ja die damals geplante Änderung des Bußgeldkatalogs im Vorfeld für erhebliche Aufregung gesorgt.

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) hält es für wichtig, dass Ahndungen von Fehlverhalten im Straßenverkehr vor allem dazu führen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Eine ständige Verschärfung von Bußgeldern sei nicht zielführend. Die Strafen sollten grundsätzlich dem Gefährdungspotential des einzelnen Verstoßes angemessen sein, so der AvD. Er spricht sich dafür aus, die momentanen Möglichkeiten, Verwarnungen auszusprechen, zu erweitern.

„Der in den bestehenden Regelungen vorgegebene Ansatz, nur Verstöße mit Relevanz für die Verkehrssicherheit mit Bußen und Punkten zu belegen, muss für Behörden und Gerichte mit noch umfangreicherem Entscheidungsspielraum ausgestattet werden (…), Die zuständigen Stellen sind in diesem Zusammenhang aufgerufen, stets zu prüfen, ob von einem Fahrverbot abgesehen werden kann. Bringt der Betroffene Gründe vor, die gegen die Verhängung sprechen, müssen die öffentlichen Stellen das immer berücksichtigen. Hierzu sind die bestehenden Vorschriften im Straßenverkehrsgesetz und in der Bußgeldkatalog-Verordnung zu präzisieren.“ Zugleich spricht sich der Club für eine stärkere Überwachung der Verkehrssicherheit aus. Die Bußgeldeinnahmen sollten zu ihrer Verbesserung, auch durch Schulungsmaßnahmen, eingesetzt werden.

Ein weiterer Arbeitskreis wird sich mit dem strittigen Thema von Cannabis im Straßenverkehr befassen. Hier gibt es im Gegensatz zum Alkohol bislang keinen Grenzwert für die Feststellung der Fahruntüchtigkeit. Der AvD spricht sich hier für eine klare Regelung und ein Limit aus. Daran ändert auch die zunehmende medizinische Verwendung von Cannabis nichts. „Ist man aufgrund des eingenommenen Medikaments oder sonstigen Stoffs nicht in der Lage, ein Fahrzeug sicher zu führen, hat das nach geltender Rechtslage strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Führerscheinmaßnahmen zur Folge“, stellt der Automobilclub klar.

Auch die Sicherheit von Radfahrern, deren Zahl weiter zunimmt, ist ein Thema. Trotz der neuen Schutzvorschriften in der Straßenverkehrsordnung sinken die Unfallzahlen kaum und steigt der Anteil der Pedelecs daran. Fast ein Viertel sind außerdem Alleinunfälle. So sieht der AvD nicht zuletzt auch Bedarf an einer besseren Fahrradinfrastruktur, insbesondere in den Städten, und bemängelt die recht niedrige Helmtragequote bei Erwachsenen.

Auch neuartige Leichtfahrzeuge wie Elektro-Tretroller und andere Kleinstfahrzeuge spielen im Straßenverkehr eine zunehmende Rolle. Durch die zulassungsbedingt vorgegebene Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h besteht für sie keine schuldunabhängige Haftung, wie etwa bei Autos oder Lastwagen. Der AvD spricht sich hier klar für eine grundsätzliche Gefährdungshaftung von E-Scooternutzern und eine entsprechende Anpassung des Versicherungsschutz für alle Arten dieser Fahrzeuge aus. (aum)

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